20.01.2022

Skitouren auf den Pisten in Zermatt

Das Matterhorn Ski paradise bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Schönheit der umliegenden Natur zu geniessen. Hierzu zählt auch das Skitouren. Was es zu beachten gilt und welche Gefahren dies birgen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die Betriebszeiten der Transportanlagen sind abgestimmt mit dem Pistenkontrollschluss, welcher jeweils am Ende vom Tag vorgenommen wird. Der Pistenrettungsdienst kontrolliert alle Pisten im Gebiet um sicher zu gehen, dass sich dort keine Personen mehr befinden. Wenig später beginnen nämlich schon die Vorbereitungen für den nächsten Tag. 

Das Vorbereiten der Pisten besteht hauptsächlich aus dem Präparieren der Pisten mit den Pistenfahrzeugen oder bei entsprechenden Verhältnissen können auch Lawinen künstlich ausgelöst werden, damit sich diese nicht während den Betriebszeiten spontan lösen.

Personen, welche ausserhalb der Betriebszeiten der Transportanlagen auf den Pisten unterwegs sind, setzten sich demnach mehreren Risiken aus. Die Pistenfahrzeuge präparieren steileres Gelände mit Seilwinden, welche Teils unter hoher Spannung stehen und sich ruckartig lösen können. Bei Eintreten der Dämmerung ist die Sicht zudem eingeschränkt. 

Doch nicht nur nach dem Betriebsschluss, sondern auch während dem Skibetrieb sind diverse Regeln zu beachten. Der SAC hat hierzu zusammen mit den Seilbahnen Schweiz und der bfu - Beraungsstelle für Unfallverhütung - folgende Regeln erarbeitet: 

1. Ausserhalb der Betriebszeiten der Transportanlagen sind die Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Auch Skitourengänger haben die Betriebszeiten zu beachten. Lebensgefahr! Nur explizit geöffnete Abfahrten dürfen ausserhalb der Betriebszeiten zum Skitourengehen benutzt werden.

2. Während der Betriebszeiten der Transportanlagen gelten für alle Benutzer von Schneesportabfahrten die FIS-Regeln. Für Skitourengänger auf Pisten gilt:

  • Aufstieg nur am Pistenrand
  • Aufstieg nur hintereinander, nicht nebeneinander
  • Keine Querungen an unübersichtlichen Stellen
  • Besondere Vorsicht bei Kuppen, in Engpässen, Steilhängen und bei Vereisung
  • Den Skibetrieb respektieren; dieser hat Vorrang

3. Den Anweisungen des Pisten- und Rettungsdienstes ist zwingend Folge zu leisten.

4. Erfordern es besondere Umstände, so hat die betroffene Seilbahnunternehmung die Möglichkeit, das Skitourengehen auf ihren Schneesportabfahrten auch während der Betriebszeiten zu untersagen.

Diese Regeln dienen der Sicherheit aller Gäste sowie auch Mitarbeitenden. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Zermatt Bergbahnen stets zur Verfügung. 

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