Zermatt Bergbahnen AG

Verhaltensregeln

Grundregeln für das Verhalten der Fahrgäste auf den Anlagen der ZBAG:

  • Die Fahrgäste müssen sich so verhalten, dass weder Ihre Sicherheit noch die Sicherheit der anderen Fahrgäste und der Anlage noch die Umwelt gefährdet sind. Sie dürfen den Betriebsablauf keinesfalls behindern. Ihr Verhalten muss der Art der Anlage angepasst sein.
  • Die Fahrgäste müssen die Angaben, Anordnungen und Anweisungen der Zermatt Bergbahnen AG (Tafeln, Piktogramme, Anweisungen des Bahnpersonals etc.) befolgen. Deren Nichtbefolgung kann rechtliche Folgen haben.
  • Die Fahrgäste dürfen nur die Bahnbereiche und Räume des Unternehmens betreten, die ihnen bestimmungsgemäss zugänglich sind.
  • Die Fahrgäste dürfen nur an den hierfür bestimmten und signalisierten Stellen zugehen, ein- und aussteigen sowie abgehen.
  • Es dürfen keine Gegenstände aus dem Fahrzeug hinausgehalten oder hinausgeworfen werden.
  • Fahrzeuge oder Schleppvorrichtungen dürfen nicht ins Schaukeln gebracht werden.
  • Sobald die Fahrt beendet ist, ist der Ausstiegsbereich unverzüglich und in der auf den Symboltafeln angegebenen Richtung zu verlassen.
  • Es gilt ein allgemeines Rauchverbot in den Stationen und in den Fahrzeugen der Zermatt Bergbahnen AG.
  • Die Fahrgäste dürfen unter keinen Umständen versuchen eine Anlage in Betrieb zu setzen oder missbräuchlich die Abschalteinrichtung zu betätigen.
  • Die Anlagen der ZBAG dürfen nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Jeder Akt von Vandalismus ist strafbar.
  • Es dürfen keine Fahrhindernisse geschaffen werden.