Zermatt Bergbahnen

IISCHI BAHN - IISCHI BENEFITS

Wir - das Team der Zermatt Bergbahnen erschliessen mit unseren 34 Anlagen die höchsten und faszinierendsten Ausflugsziele Europas und begeistern mit unseren Angeboten Sportler und Ausflugsgäste aus aller Welt.

Nebst vielen spannenden Angeboten für unsere Gäste können auch wir von vielen Vorteilen unseres Arbeitgebers profitieren. Hier die Übersicht:

VERGÜNSTIGUNGEN

Vergünstigtes GA Bezug von einem vergünstigten GA 1. oder 2. Klasse. Bei Jahresmitarbeitenden gilt dies auch für Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung.
SBS-Karte Tageskarte von Seilbahnen Schweiz. Während 3 Tagen im Jahr für CHF 30.00 können alle Seilbahnen der Schweiz genutzt werden (ausgenommen Jungfraujoch).
Iischers Plus

Ermässigungen in folgenden Geschäften 

  • Carrosserie Mooser (10% Ermässigung auf Carrosseriearbeiten) 
  • Coiffeur Top of Zermatt (15% Rabatt)
Audi Member Plus Durch unsere Partnerschaft mit Audi profitieren wir alle vom Audi Member Plus Flottenrabatt

Beim Händler muss der Nachweis erbracht werden, bei den Zermatt Bergbahnen zu arbeiten, um von den Konditionen zu profitieren. 

Stöckli Wir profitieren von 40% auf Stöckli Ski bei Bayard Sport.
Millet Im Millet Shop Zermatt erhalten wir 30% auf die gesamte Kollektion.
Autoverladekarte BLS

Für private Nutzung können die Mitarbeitenden die Verladekarte zu folgenden Konditionen beziehen: 

  • Lötschberg 

Mo - Di -> CHF 18.00 
Fr - So -> CHF 20.00

Bei geschäftlichen Reisen wird die Karte zur Verfügung gestellt.

Ermässigungen Erlebnisse Mitarbeitende und ihre (Ehe-) Partner, welche die Voraussetzung zum Bezug eines ZBAG Abos erfüllen, erhalten für Angebote der ZBAG wie beispielsweise Mondscheinabfahrt, First Track usw. Vergünstigungen (Transport wird nicht verrechnet).
Familienausflüge Bei Anlässen wie eigenem Geburtstag, eigener Hochzeit oder Taufe des Kindes werden die Gäste der Mitarbeitende gratis ins Gebiet der ZBAG - sofern ein Apéro im Gletscher Palast oder ein Apéro oder Essen in einem Bergrestaurant stattfindet - transportiert.
Merchandise-Artikel und Verpflegung
  • Mitarbeitende erhalten 20% auf Merchandise-Artikel 
  • Mitarbeitende erhalten 35% Rabatt auf Getränke & Verpflegung im Restaurant MGP und den Kioskbetrieben Furi & Blauherd
  • Mitarbeitende erhalten Spezialpreis auf eine definierte Mitarbeiterkollektion
Cornercard

Mitarbeitende der Zermatt Bergbahnen erhalten die Möglichkeit eine Cornercard Kreditakarte kostenlos zu beantragen.

  • Private Cornercard Kreditkarte mit Gold Leistung für immer kostenlos statt für CHF 190.00 pro Jahr

Soziale Sicherheit

NBU & Taggeld Prämien der Nichtberufsunfall- und Taggeldversicherung übernimmt die ZBAG vollumfänglich (ca. CHF 130.00, die nicht vom Bruttolohn abgezogen werden)
Kinder- und Ausbildungszulagen

Für jedes Kind wird von der Geburt bis zum 16. Altersjahr eine Kinderzulage ausgerichtet (gem. Gesetzgebung Kanton Wallis):

  • CHF 305.00 pro Monat und Kind für die ersten beiden
  • CHF 405.00 pro Monat ab dem dritten Kind (nur falls die ersten beiden Kinder ebenso Anspruch haben)

 

Ausbildungszulage
Die Ausbildungszulage wird ab dem 15. bzw. 16 Altersjahr bis zur Beendigung der Ausbildung (Ausnahme gem. gesetzlichen Bestimmungen), längstens aber bis zum erfüllten 25. Altersjahr bezahlt.
Die Ausbildungszulage beträgt:

  • CHF 445.00 pro Kind ab Ausbildungsbeginn
  • CHF 545.00 pro Kind (Nur falls die ersten beiden Kinder ebenfalls Anspruch haben)

 

ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN

Essentschädigung Essentsentschädigung von CHF 240.00 pro Monat zum Bruttolohn. Wahlweise vierteljährlich REKA-Checks (CHF 180.00 steuerfrei, Rest Lohnbestandteil) oder als Lohnbestandteil-> monatliche Auszahlung.
13. Monatslohn 13. Monatslohn, der für Jahresmitarbeitende jeweils im November ausbezahlt wird. 
Saisonangestellte erhalten den 13. Monatslohn anteilsmässig am Ende der Saison.
Ferien Ferienanspruch pro Kalenderjahr von mind. 5 Wochen. Saisonmitarbeitende haben einen anteilsmässigen Ferienanspruch.
Pensionierung Im Rahmen des flexiblen Rentenalters kann der Bezug der Altersrente um ein oder zwei ganze Jahre vorgezogen werden  (Vorbezug für einzelne Monate ist nicht möglich) oder ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben.
Arbeitskleidung

Je nach Bereich, wird verschiedene Kleidung zur Verfügung gestellt. Je nachdem wie viel Kleidungsstücke bezogen werden, bewegt sich der Wert dieser Kleidung bis zu CHF 1000.- pro Person:

  • Im Sommer im Wert von CHF 570 - 800 (mit/ohne Skihose)
  • Im Winter im Wert von CHF 600 - 860 (mit/ohne Skihose) -> jeweils ohne Polo und Schuhe etc.

 

Neu ab Winter 2022: 3 ZBAG T-Shirts & 1 Sweat Jacke pro Mitarbeiter.

Entschädigung für auswärtige Verpflegung Die Verpflegung wird gegen Abgabe der Quittung vergütet, wobei aber unter der Berücksichtigung der monatlichen Mittaspauschale CHF 11.00/ Tag von den effektiven Spesen in Abzug gebracht werden.

 

Monetäre Leistungen 

GA und Halbtax-Abonnement 

Vergünstigtes GA FVP
Vergünstigtes GA FVP für Lernende

Offeriertes Halbtax-Abonnement im Wert von CHF 333.00 für drei Jahre für ständige Mitarbeitende, insofern ein Arbeitspensum von mindestens 50% ausgewiesen werden kann. Mit dem FVP Halbtax besteht die Möglichkeit Multitageskarten, Tagesklassenwechsel, etc. vergünstigt zu beziehen.

6-Tageskarten MGB Auf Anfrage ist eine 6-Tagesfahrten-Karte der MGB für das gesamte Streckennetz erhältlich.
Streckenabo Kostenloses Streckenabo der MGB vom Wohnort nach Zermatt.
4 Tageskarten  Pro Kalenderjahr haben alle Jahresangestellte Anspruch auf max. 4 Tageskarten der ZBAG für Angehörige. (Saisoniers 2 Tageskarten)
Jubiläumsgeschenke Mitarbeitende, die während 25 Jahren bei der ZBAG tätig sind, erhalten im Jahr ihres Jubiläums Gutscheine im Gesamtwert von CHF 2'500.00.
Pensionierungs-geschenk

Mitarbeitende, welche mind. 5 Dienstjahre aufweisen, erhalten zur Pensionierung Gutscheine im Gesamtwert von CHF 1'000.00. 

Weitere:
Entgeltlich das Halbtax Abonnement FVP auch für die Ehepartner und das GA zu vergünstigten Konditionen
Freikarte ZBAG für Pensionierte und Ehepartner:in
Iischi Bahn Ausgabe

Team-Anlässe Die ZBAG unterstützt Teamanlässe pro Kalenderjahr mit einem Budget von CHF 30.00/Person.
Reise-Entschädigung bei Dienstreisen Das Privatauto kann genutzt werden, wenn die Reise mit öffentlichen Verkehrsmittel zu kompliziert, zu lange oder mehrere Mitarbeitende  zusammen ein Fahrzeug nutzen. Die Verladekarte steht zur Verfügung. Die Kilometerentschädigung beträgt CHF 0.70 pro km, nachgewiesene Parkgebühren werden ebenfalls vergütet.

 

UNENTGELTLICHE LEISTUNGEN

Persönliches Jahresabo

(zusätzlich für Familienmitglieder)

Kostenloses Saison- oder Jahresabo (je nach Vetragsart). Gilt ebenfalls für Ehepartner, Konkubinatspartner (mind. während drei Jahren im gemeinsamen Haushalt) sowie Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung.
Anwerbung neuer Mitarbeitenden Werben Mitarbeiter neue Mitarbeitende an, erhalten sie eine Freikarte (Tageskarte), sofern der/die Bewerber angestellt wird.

 

LEBENSQUALITÄTSVORTEILE

Flexible Arbeitszeiten sowie Teilzeit-Arbeitsmodelle Teilzeitarbeitsmodelle nach Rücksprache mit dem direkten Vorgesetzten. Für Gleitzeitmitarbeitende sind flexible Arbeitszeiten mit 5-Tage-Woche möglich (Verwaltung).
Unbezahlter Urlaub 

Sofern es aufgrund der dienstlichen Verhältnisse möglich ist, kann beim Vorgesetzten unbezahlter Urlaub beantragt werden. Es werden nur ganze Monate als unbezahlte Ferien bewilligt.

Bei unbezahltem Urlaub eines Mitarbeitenden sind folgende Beiträge selbst zu bezahlen:

  • die Pensionskassenbeiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen (damit es keine Lücken gibt)
  • die Unfallversicherung ab dem 32. Tag, eine sogenannte Abrede Versicherung welche bis zu 6 Monaten bei der SUVA abgeschlossen werden kann (31 Tage über den Arbeitsvertrag hinaus ist man noch vom Arbeitgeber her versichert)
  • (Krankenkasse -> kollektiv Versicherte bei der ZBAG ) 
Nebenbeschäftigung Mitarbeitende können, insofern das Einverständnis des BL und CEO vorliegen, gelegentlich einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Selbstverständlich dürfen die Verpflichtungen gemäss Arbeitsvertrags nicht beeinträchtig werden.
Diensthunde In Absprache mit dem CEO dürfen Diensthunde zur Arbeit mitgenommen werden.