Zermatt Bergbahnen
IISCHI BAHN - IISCHI BENEFITS
Wir - das Team der Zermatt Bergbahnen erschliessen mit unseren 34 Anlagen die höchsten und faszinierendsten Ausflugsziele Europas und begeistern mit unseren Angeboten Sportler und Ausflugsgäste aus aller Welt.
Nebst vielen spannenden Angeboten für unsere Gäste können auch wir von vielen Vorteilen unseres Arbeitgebers profitieren. Hier die Übersicht:
VERGÜNSTIGUNGEN
Vergünstigtes GA | Bezug von einem vergünstigten GA 1. oder 2. Klasse. Bei Jahresmitarbeitenden gilt dies auch für Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung. |
SBS-Karte | Tageskarte von Seilbahnen Schweiz. Während 3 Tagen im Jahr für CHF 30.00 können alle Seilbahnen der Schweiz genutzt werden (ausgenommen Jungfraujoch). |
Iischers Plus |
Ermässigungen in folgenden Geschäften
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Audi Member Plus | Durch unsere Partnerschaft mit Audi profitieren wir alle vom Audi Member Plus Flottenrabatt.
Beim Händler muss der Nachweis erbracht werden, bei den Zermatt Bergbahnen zu arbeiten, um von den Konditionen zu profitieren. |
Stöckli | Wir profitieren von 40% auf Stöckli Ski bei Bayard Sport. |
Millet | Im Millet Shop Zermatt erhalten wir 30% auf die gesamte Kollektion. |
Autoverladekarte BLS |
Für private Nutzung können die Mitarbeitenden die Verladekarte zu folgenden Konditionen beziehen:
Mo - Di -> CHF 18.00 Bei geschäftlichen Reisen wird die Karte zur Verfügung gestellt. |
Ermässigungen Erlebnisse | Mitarbeitende und ihre (Ehe-) Partner, welche die Voraussetzung zum Bezug eines ZBAG Abos erfüllen, erhalten für Angebote der ZBAG wie beispielsweise Mondscheinabfahrt, First Track usw. Vergünstigungen (Transport wird nicht verrechnet). |
Familienausflüge | Bei Anlässen wie eigenem Geburtstag, eigener Hochzeit oder Taufe des Kindes werden die Gäste der Mitarbeitende gratis ins Gebiet der ZBAG - sofern ein Apéro im Gletscher Palast oder ein Apéro oder Essen in einem Bergrestaurant stattfindet - transportiert. |
Merchandise-Artikel und Verpflegung |
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Cornercard |
Mitarbeitende der Zermatt Bergbahnen erhalten die Möglichkeit eine Cornercard Kreditakarte kostenlos zu beantragen.
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Soziale Sicherheit
NBU & Taggeld | Prämien der Nichtberufsunfall- und Taggeldversicherung übernimmt die ZBAG vollumfänglich (ca. CHF 130.00, die nicht vom Bruttolohn abgezogen werden) |
Kinder- und Ausbildungszulagen |
Für jedes Kind wird von der Geburt bis zum 16. Altersjahr eine Kinderzulage ausgerichtet (gem. Gesetzgebung Kanton Wallis):
Ausbildungszulage
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ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN
Essentschädigung | Essentsentschädigung von CHF 240.00 pro Monat zum Bruttolohn. Wahlweise vierteljährlich REKA-Checks (CHF 180.00 steuerfrei, Rest Lohnbestandteil) oder als Lohnbestandteil-> monatliche Auszahlung. |
13. Monatslohn | 13. Monatslohn, der für Jahresmitarbeitende jeweils im November ausbezahlt wird. Saisonangestellte erhalten den 13. Monatslohn anteilsmässig am Ende der Saison. |
Ferien | Ferienanspruch pro Kalenderjahr von mind. 5 Wochen. Saisonmitarbeitende haben einen anteilsmässigen Ferienanspruch. |
Pensionierung | Im Rahmen des flexiblen Rentenalters kann der Bezug der Altersrente um ein oder zwei ganze Jahre vorgezogen werden (Vorbezug für einzelne Monate ist nicht möglich) oder ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben. |
Arbeitskleidung |
Je nach Bereich, wird verschiedene Kleidung zur Verfügung gestellt. Je nachdem wie viel Kleidungsstücke bezogen werden, bewegt sich der Wert dieser Kleidung bis zu CHF 1000.- pro Person:
Neu ab Winter 2022: 3 ZBAG T-Shirts & 1 Sweat Jacke pro Mitarbeiter. |
Entschädigung für auswärtige Verpflegung | Die Verpflegung wird gegen Abgabe der Quittung vergütet, wobei aber unter der Berücksichtigung der monatlichen Mittaspauschale CHF 11.00/ Tag von den effektiven Spesen in Abzug gebracht werden. |
Monetäre Leistungen
GA und Halbtax-Abonnement |
Vergünstigtes GA FVP Offeriertes Halbtax-Abonnement im Wert von CHF 333.00 für drei Jahre für ständige Mitarbeitende, insofern ein Arbeitspensum von mindestens 50% ausgewiesen werden kann. Mit dem FVP Halbtax besteht die Möglichkeit Multitageskarten, Tagesklassenwechsel, etc. vergünstigt zu beziehen. |
6-Tageskarten MGB | Auf Anfrage ist eine 6-Tagesfahrten-Karte der MGB für das gesamte Streckennetz erhältlich. |
Streckenabo | Kostenloses Streckenabo der MGB vom Wohnort nach Zermatt. |
4 Tageskarten | Pro Kalenderjahr haben alle Jahresangestellte Anspruch auf max. 4 Tageskarten der ZBAG für Angehörige. (Saisoniers 2 Tageskarten) |
Jubiläumsgeschenke | Mitarbeitende, die während 25 Jahren bei der ZBAG tätig sind, erhalten im Jahr ihres Jubiläums Gutscheine im Gesamtwert von CHF 2'500.00. |
Pensionierungs-geschenk |
Mitarbeitende, welche mind. 5 Dienstjahre aufweisen, erhalten zur Pensionierung Gutscheine im Gesamtwert von CHF 1'000.00. Weitere: |
Team-Anlässe | Die ZBAG unterstützt Teamanlässe pro Kalenderjahr mit einem Budget von CHF 30.00/Person. |
Reise-Entschädigung bei Dienstreisen | Das Privatauto kann genutzt werden, wenn die Reise mit öffentlichen Verkehrsmittel zu kompliziert, zu lange oder mehrere Mitarbeitende zusammen ein Fahrzeug nutzen. Die Verladekarte steht zur Verfügung. Die Kilometerentschädigung beträgt CHF 0.70 pro km, nachgewiesene Parkgebühren werden ebenfalls vergütet. |
UNENTGELTLICHE LEISTUNGEN
Persönliches Jahresabo (zusätzlich für Familienmitglieder) |
Kostenloses Saison- oder Jahresabo (je nach Vetragsart). Gilt ebenfalls für Ehepartner, Konkubinatspartner (mind. während drei Jahren im gemeinsamen Haushalt) sowie Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung. |
Anwerbung neuer Mitarbeitenden | Werben Mitarbeiter neue Mitarbeitende an, erhalten sie eine Freikarte (Tageskarte), sofern der/die Bewerber angestellt wird. |
LEBENSQUALITÄTSVORTEILE
Flexible Arbeitszeiten sowie Teilzeit-Arbeitsmodelle | Teilzeitarbeitsmodelle nach Rücksprache mit dem direkten Vorgesetzten. Für Gleitzeitmitarbeitende sind flexible Arbeitszeiten mit 5-Tage-Woche möglich (Verwaltung). |
Unbezahlter Urlaub |
Sofern es aufgrund der dienstlichen Verhältnisse möglich ist, kann beim Vorgesetzten unbezahlter Urlaub beantragt werden. Es werden nur ganze Monate als unbezahlte Ferien bewilligt. Bei unbezahltem Urlaub eines Mitarbeitenden sind folgende Beiträge selbst zu bezahlen:
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Nebenbeschäftigung | Mitarbeitende können, insofern das Einverständnis des BL und CEO vorliegen, gelegentlich einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Selbstverständlich dürfen die Verpflichtungen gemäss Arbeitsvertrags nicht beeinträchtig werden. |
Diensthunde | In Absprache mit dem CEO dürfen Diensthunde zur Arbeit mitgenommen werden. |