Mehr Schutz dank inkludierter Absicherung
Ticket-Versicherung
Mehr Sicherheit bei unvorhergesehenen Ereignissen
Ab der Wintersaison 2026/27 ist bei allen Tages- und Mehrtages-Skipässen der Zermatt Bergbahnen eine Ticket-Versicherung automatisch inklusive. Damit wird der Skipass um einen zusätzlichen Service erweitert, der mehr Sicherheit und Planbarkeit für den Aufenthalt im Matterhorn Ski Paradise bietet.
Die Ticket-Versicherung ermöglicht eine anteilige Rückerstattung der Ticketkosten, wenn der Skitag aufgrund von Krankheit, Unfall oder extremen Wetterbedingungen nicht wie geplant stattfinden kann. Damit profitieren Gäste von einer zusätzlichen Absicherung, ohne eine separate Versicherung abschliessen zu müssen.
Die Ticket-Versicherung gilt für alle Tages- und Mehrtages-Skipässe, inklusive der Verbindung zwischen Zermatt und Cervinia.
Versicherte Ereignisse
- Unfall, Krankheit oder Tod der versicherten Person
- Unfall, Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen
- Extreme Wetterbedingungen
Die vollständigen Versicherungsbedingungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden.
Mehr Schutz mit SnowAssist Plus
Für einen erweiterten Schutz kann die SnowAssist Plus ergänzend zur Ticket-Versicherung, die bereits bei Tages- und Mehrtages-Skipässen inkludiert ist, abgeschlossen werden.
Die SnowAssist Plus kostet CHF 5.-/Tag und ermöglicht zusätzlich eine zeitanteilige Rückerstattung (pro rata temporis) von Skikursgebühren und Mietkosten für Skiausrüstung.
Darüber hinaus deckt sie Kosten infolge eines Unfalls auf der Piste. Dazu zählen Such- und Rettungskosten, Ambulanz- und Helikopter-Transportkosten, notfallbedingte Heilungskosten, die Bereitstellung eines Fahrers sowie Rechtshilfe. Ebenfalls inbegriffen ist eine Haftpflichtversicherung für die Pisten des Skigebiets Cervinia/Valtournenche in Italien.
Alle Details zu Leistungen, Grenzbeträgen und Ausschlüssen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden.
Versicherungsschutz im Überblick
Der Flyer gibt einen kompakten Überblick über die inkludierte Ticket-Versicherung und die optionale SnowAssist Plus.
Kontakt Redion
Im Schadenfall kann die Rückerstattung direkt bei Redion beantragt werden. Dafür steht das Online-Formular sowie die Telefonnummer zur Verfügung.
Redion (Schweiz) Versicherungen AG
Telefon: +41 (0) 22 939 22 32
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Die Ticket-Versicherung ist eine inkludierte Leistung, die Ihnen eine anteilige Rückerstattung ermöglicht, wenn der Skitag im Matterhorn Ski Paradise aufgrund von Krankheit, Unfall oder extremen Wetterbedingungen nicht wie geplant stattfinden kann.
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz, wenn der Versicherte aufgrund eines der folgenden Ereignisse nicht in der Lage ist, sein Ticket zu nutzen:
- Unfall, Krankheit oder Tod des Versicherten
- Unfall, Krankheit oder Tod eines Angehörigen
- Wetterbedingungen: Versicherungsschutz besteht, wenn der Skibetrieb im Skigebiet Zermatt infolge von Sturm, Lawinengefahr oder übermässigem Schneefall, nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies setzt eine offizielle Mitteilung der Zermatt Bergbahnen AG voraus.
Grundsaison und Hochsaison (bei geöffneten Teilgebieten Sunnegga-Rothorn, Gornergrat und Matterhorn Glacier Paradise): Der Versicherungsschutz besteht, wenn weniger als zwei der folgenden Bergstationen mit Pistenzugang geöffnet sind:
- Trockener Steg im Teilgebiet Matterhorn Glacier Paradise
- Riffelberg im Teilgebiet Gornergrat
- Blauherd im Teilgebiet Rothorn
Vorsaison: Während der Vorsaison, in der ausschliesslich das Teilgebiet Matterhorn Glacier Paradise geöffnet ist, besteht Versicherungsschutz, wenn der Skibetrieb in diesem Teilgebiet vollständig eingestellt ist. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Bergstation Matterhorn Glacier Paradise mit Pistenzugang erreichbar ist oder die Sesselbahn Furggsattel in Betrieb ist.
Skipass International: Für den im Skipass International enthaltenen Gebietsteil Zermatt gelten die oben genannten Bedingungen. Ist der Zugang zum Skigebiet Cervinia/Valtournenche von Zermatt aus infolge Wetterbedingungen nicht möglich, insbesondere bei starkem Wind, Lawinengefahr oder übermässigem Schneefall, besteht Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung des auf Cervinia/Valtournenche anfallenden Kostenanteils. Voraussetzung ist, dass die Nichtverfügbarkeit auf witterungsbedingte Einschränkungen zurückzuführen ist und nicht einem im Voraus kommunizierten Teilbetrieb zu Saisonbeginn oder Saisonende entspricht. Die Rückerstattung erfolgt anteilsmässig pro betroffenen Tag und entspricht der Differenz zwischen dem Skipass International und dem Skipass Zermatt.
Einschränkungen: Ein im Voraus kommunizierter Teilbetrieb zu Saisonbeginn oder Saisonende gilt nicht als versichertes Ereignis (Fahrplan bedingt).
Nein. Rückerstattungen werden ausschliesslich auf unbenutzte Tickets gemacht.
Versicherungsträger ist Redion (Schweiz) Versicherungen AG.
Die Ticket-Versicherung ist in allen 1-Tages- und Mehrtages-Skipässen der Zermatt Bergbahnen enthalten. Sie gilt für den Skipass Zermatt und den Skipass International ab dem ersten Tag bis zu 21 Tagen sowie für das Monatsabo. Saison- und Jahrespässe sind davon ausgenommen.
Nein, ein Unfall- oder Haftpflichtversicherungen ist nicht Bestandteil der inkludierten Ticket-Versicherung.
Für einen erweiterten Schutz kann die SnowAssist Plus zu allen 1-Tages- und Mehrtages-Skipässen der Zermatt Bergbahnen ergänzt werden. Diese deckt Kosten im Fall eines Unfalls auf der Piste sowie eine Haftpflichtversicherung für die Pisten des Skigebiets Cervinia/Valtournenche in Italien.
Der Versicherte ist verpflichtet, den vertraglichen und gesetzlichen Informationspflichten und den folgenden Verhaltenspflichten vollumfänglich nachzukommen:
- Jeden Schadenfall dem Versicherer unverzüglich zu melden
- Den Schaden weitestmöglich zu begrenzen
- Alle Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung der Ursache bzw. zur Bewertung der Folgen des Schadenfalls beitragen
- Dem Versicherer oder dem vom Versicherer beauftragten Vertreter alle relevanten Dokumente und Informationen über den Schadensfall vollständig und richtig übermitteln, insbesondere:
- Originalbelege für die Kosten, deren Erstattung beantragt wird
- Die ordnungsgemäss ausgefüllte Schadensmeldung
- Ärztliche Bescheinigungen (im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls)
- Die Bankverbindung des Versicherten.
Wenn der Versicherungsfall infolge einer Krankheit oder eines Unfalls eingetreten ist, muss der Versicherte dafür sorgen, dass die behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer entbunden werden.
Bei einer verspäteten Schadensmeldung trägt der Versicherer keine Verantwortung für Leistungen, die nicht rechtzeitig erbracht werden konnten.
Besondere, d. h. nicht in diesen AVB geregelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie vom Versicherer schriftlich oder in Textform genehmigt wurden.
Kontaktdaten im Schadenfall: Besuchen Sie dazu die Website. Reichen Sie anschliessend alle benötigten Unterlagen vollständig ein.