Mehr Schutz, Flexibilität und Planbarkeit
ZusatzVersicherungen
Damit der Aufenthalt im Matterhorn Paradise noch besser geplant werden kann, stehen optionale Zusatzversicherungen zur Verfügung. Sie bieten zusätzlichen Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen und können direkt beim Kauf des Tickets oder Passes hinzugefügt werden.
Die Versicherungsmodelle ergänzen das jeweilige Angebot um eine passende Absicherung. Je nach Ticket oder Pass stehen zwei Modelle zur Auswahl, die sich in ihren Leistungen unterscheiden. So lässt sich der Versicherungsschutz passend zum Aufenthalt auswählen.
Die verschiedenen Zusatzversicherungen unterscheiden sich je nach Modell im Leistungsumfang. Eine zentrale Leistung ist die zeitanteilige Rückerstattung von Ticketkosten, Skikursgebühren und Mietkosten der Skiausrüstung.
Bei einer zeitanteiligen Rückerstattung (pro rata temporis) wird der nicht genutzte Teil des Tickets oder Passes anteilig rückerstattet. Sie gilt, wenn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde und das Angebot aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen nicht genutzt werden kann.
Auch bestimmte Wetterbedingungen sind versichert, wenn der Skibetrieb im Matterhorn Ski Paradise wegen Sturm, Lawinengefahr oder übermässigem Schneefall nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Rückerstattung beantragen
Kontakt Redion
Im Schadenfall kann die Rückerstattung direkt bei Redion beantragt werden. Dafür steht das Online-Formular sowie die Telefonnummer zur Verfügung.
Redion (Schweiz) Versicherungen AG
Telefon: +41 (0) 22 939 22 32
FAQ
Nein. Rückerstattungen werden ausschliesslich auf unbenutzte Tickets gemacht.
Versicherungsträger ist Redion (Schweiz) Versicherungen AG.
Optionale Zusatzversicherungen bieten zusätzlichen Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen und können direkt beim Kauf des Tickets oder Passes hinzugefügt werden. Je nach Ticket oder Pass stehen zwei Modelle zur Auswahl, die sich in ihren Leistungen unterscheiden. So lässt sich der Versicherungsschutz passend zum Aufenthalt auswählen.
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz, wenn der Versicherte aufgrund eines der folgenden Ereignisse nicht in der Lage ist, sein Ticket zu nutzen:
- Unfall, Krankheit oder Tod des Versicherten
- Unfall, Krankheit oder Tod eines Angehörigen
- Wetterbedingungen: Versicherungsschutz besteht, wenn der Skibetrieb im Skigebiet Zermatt infolge von Sturm, Lawinengefahr oder übermässigem Schneefall, nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies setzt eine offizielle Mitteilung der Zermatt Bergbahnen AG voraus.
Grundsaison und Hochsaison (bei geöffneten Teilgebieten Sunnegga-Rothorn, Gornergrat und Matterhorn Glacier Paradise): Der Versicherungsschutz besteht, wenn weniger als zwei der folgenden Bergstationen mit Pistenzugang geöffnet sind:
- Trockener Steg im Teilgebiet Matterhorn Glacier Paradise
- Riffelberg im Teilgebiet Gornergrat
- Blauherd im Teilgebiet Rothorn
Vorsaison: Während der Vorsaison, in der ausschliesslich das Teilgebiet Matterhorn Glacier Paradise geöffnet ist, besteht Versicherungsschutz, wenn der Skibetrieb in diesem Teilgebiet vollständig eingestellt ist. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Bergstation Matterhorn Glacier Paradise mit Pistenzugang erreichbar ist oder die Sesselbahn Furggsattel in Betrieb ist.
Sommersaison: Während der Sommersaison, in der ausschliesslich das Sommer Skigebiet Matterhorn Glacier Paradise geöffnet ist, besteht Versicherungsschutz, bei Sommer Skipässen, wenn der Skibetrieb in diesem Teilgebiet vollständig eingestellt ist.
Skipass International: Für den im Skipass International enthaltenen Gebietsteil Zermatt gelten die oben genannten Bedingungen. Ist der Zugang zum Skigebiet Cervinia/Valtournenche von Zermatt aus infolge Wetterbedingungen nicht möglich, insbesondere bei starkem Wind, Lawinengefahr oder übermässigem Schneefall, besteht Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung des auf Cervinia/Valtournenche anfallenden Kostenanteils. Voraussetzung ist, dass die Nichtverfügbarkeit auf witterungsbedingte Einschränkungen zurückzuführen ist und nicht einem im Voraus kommunizierten Teilbetrieb zu Saisonbeginn oder Saisonende entspricht. Die Rückerstattung erfolgt anteilsmässig pro betroffenen Tag und entspricht der Differenz zwischen dem Skipass International und dem Skipass Zermatt.
Einschränkungen: Ein im Voraus kommunizierter Teilbetrieb zu Saisonbeginn oder Saisonende gilt nicht als versichertes Ereignis (Fahrplan bedingt).
Die Kosten hängen vom gewählten Ticket/Pass und dem Versicherungsmodell ab.
Für Sommer-Angebote gelten folgende Preise:
- SkipassAssur für Peak Pass und Sommer Skipass: CHF 4.–/Tag
- SnowAssist für den Sommer Skipass: CHF 6.– /Tag
Für Saison- und Jahrespässe gelten folgende Preise:
- SkipassAssur: CHF 63.–/Saison und CHF 69.–/Jahr
- SnowAssist: CHF 103.–/Saison und CHF 114.–/Jahr
Ja, bei der Zusatzversicherung SnowAssist für Saison- und Jahrespässe sowie bei SnowAssist Plus für Tages- und Mehrtagespässen ist eine Haftpflichtversicherung inkludiert. Diese gilt ausschliesslich für die Pisten des Skigebiets Cervinia/Valtournenche (Italien).
Der Versicherte ist verpflichtet, den vertraglichen und gesetzlichen Informationspflichten und den folgenden Verhaltenspflichten vollumfänglich nachzukommen:
- Jeden Schadenfall dem Versicherer unverzüglich zu melden
- Den Schaden weitestmöglich zu begrenzen
- Alle Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung der Ursache bzw. zur Bewertung der Folgen des Schadenfalls beitragen
- Dem Versicherer oder dem vom Versicherer beauftragten Vertreter alle relevanten Dokumente und Informationen über den Schadensfall vollständig und richtig übermitteln, insbesondere:
- Die Bestätigung des Versicherungsabschlusses
- Originalbelege für die Kosten, deren Erstattung beantragt wird
- Die ordnungsgemäss ausgefüllte Schadensmeldung
- Ärztliche Bescheinigungen (im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls)
- Die Bankverbindung des Versicherten.
Wenn der Versicherungsfall infolge einer Krankheit oder eines Unfalls eingetreten ist, muss der Versicherte dafür sorgen, dass die behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer entbunden werden.
Bei einer verspäteten Schadensmeldung trägt der Versicherer keine Verantwortung für Leistungen, die nicht rechtzeitig erbracht werden konnten.
Besondere, d. h. nicht in diesen AVB geregelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie vom Versicherer schriftlich oder in Textform genehmigt wurden.
Kontaktdaten im Schadenfall: Besuchen Sie dazu die Website. Reichen Sie anschliessend alle benötigten Unterlagen vollständig ein.
Für den Peak Pass kann die SkipassAssur abgeschlossen werden. Sie ist ab 2 Tagen erhältlich und kostet CHF 4.– pro Tag. Die Versicherung bietet eine zeitanteilige Rückerstattung von Ticketkosten, Skikursgebühren und Mietkosten für Skiausrüstung.
Für den Sommer Skipass stehen zwei Zusatzversicherungen zur Auswahl: SkipassAssur und SnowAssist. Die SkipassAssur bietet eine grundlegende Absicherung, ist ab 2 Tagen erhältlich und kostet CHF 4.– pro Tag. Die SnowAssist kann bereits ab Tag 1 abgeschlossen werden, kostet CHF 6.– pro Tag und bietet einen erweiterten Schutz.
SkipassAssur und SnowAssist unterscheiden sich im Leistungsumfang. Die SkipassAssur bietet eine zeitanteilige Rückerstattung von Ticketkosten, Skikursgebühren und Mietkosten für Skiausrüstung. Die SnowAssist bietet einen erweiterten Schutz und deckt zusätzlich bestimmte Kosten nach einem Unfall auf der Piste. Bei der SnowAssist für Saison- und Jahrespässe ist auch eine Haftpflichtversicherung inkludiert. Diese gilt ausschliesslich für die Pisten des Skigebiets Cervinia/Valtournenche (Italien).