



Zermatt Bergbahnen AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tarif- & Transportbestimmungen
Allgemeines
Mit dem Kauf eines Skipasses, Peak Passes oder einer anderen Fahrkarte anerkennt der Kunde die nachstehenden Tarif- und Transportbestimmungen und nimmt Kenntnis vom nachfolgenden Leistungsbeschrieb.
Bitte beachten Sie die ebenfalls geltenden Buchungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen der Webseite matterhornparadise.ch unter www.matterhornparadise.ch/agb und lesen Sie diese bitte sorgfältig durch.
- Alle Fahrten ausserhalb der offiziellen Fahrzeiten sind im Skipass / Peak Pass / Einzelfahrten etc. nicht inbegriffen.
- Für den Erwerb von rabattierten Fahrkarten (J, K, HA, etc.) sind amtliche Ausweise mit Angabe des Geburtsdatums erforderlich und unaufgefordert vorzuweisen. Ohne Vorlage der diesbezüglichen Ausweise werden keine vom Normaltarif abweichenden Tarife gewährt.
- Änderungen der Preise und des Fahrplans bleiben vorbehalten.
- Alle Preise gelten in Schweizer Franken und inkl. 8.1% MwSt.
- Bei Bezahlung in Euro gilt der jeweilige Tageskurs.
- Geldrückgabe bitte sofort nachzählen und Ticket direkt nach der Ausgabe kontrollieren. Spätere Reklamationen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
- Allfällige Rückerstattungen werden nur vor Ort an den Verkaufsstellen der Zermatt Bergbahnen AG in der jeweiligen Saison bearbeitet.
- Halbtageskarten können an den Verkaufsstellen der Zermatt Bergbahnen AG und Gornergrat Bahn ab 12.10 h gekauft werden und sind ab 12.15 Uhr gültig.
- Werden Fahrkarten auf Key-Cards ausgestellt, fällt eine Depotgebühr von CHF 5.00 an. Das Depot wird bei Rückgabe der Key-Card zurückerstattet. Im Falle einer beschädigten Key-Card wird kein Depot zurückerstattet. Die Key-Card kann wiederholt an den Verkaufsstellen der ZBAG sowie im Webshop aufgeladen werden.
- Im Webshop unter https://www.matterhornparadise.ch/de/buchen können Fahrkarten zu den tagesaktuellen Preisen erworben werden.
- Der Zutritt zum italienischen Skigebiet wird im Namen und auf Rechnung der Firma Cervino Spa und der Firma Cime Bianche Spa verkauft. Die genauen Details des italienischen und des schweizerischen Anteils werden der Kundschaft durch Anschlag bei den Verkaufsstellen der Zermatt Bergbahnen AG und auf der den Benützern abgegebenen Quittung bekannt gegeben.
- In Italien besteht ein Helmtrageobligatorium.
- Die Benützung des Ortsbusses ist in allen Fahrkarten inbegriffen. Weitere Details finden Sie unter www.e-bus.ch
- Es ist zu beachten, dass Kinder unter 3 Jahren auf der Strecke Trockener Steg – Matterhorn Glacier Paradise nicht transportiert werden dürfen. Die ZBAG lehnt diesbezüglich, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung ab.
- Bei vermieteten Aufbewahrungsdepots wird keine Haftung für abhandengekommene Gegenstände und Wertsachen übernommen. Die Aufbewahrungsdepots sind Ende jeder Saison zu räumen. Danach wird der Inhalt entsorgt.
Sicherheit auf der Piste / Rettungsdienst
- Die FIS-Verhaltensregeln und SKUS-Richtlinien sind stets zu beachten.
- Abfahrtsrouten (gelb markierte Pisten): Diese Abfahrten sind gesichert und markiert, jedoch nicht präpariert, und es findet keine Pistenkontrolle statt.
- Gemäss den Richtlinien von SKUS sind die Pisten in unserem Skigebiet exklusiv für Ski- & Snowboardfahrer bestimmt. Fortbewegungsgeräte, die in sitzender Stellung zu benutzen sind wie z.B. Snowbob sind verboten und werden auf keinen Anlagen in Zermatt transportiert. Ausgenommen davon sind Invalide in sitzender Stellung. Snowscoot® sind auf den Pisten von Zermatt zugelassen und werden auf allen Anlagen – ausgenommen Sesselbahnen und Skiliften transportiert. Snowscoot sind im Sommerskigebiet nicht zugelassen.
- Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von Drohnen im Bereich der Stationen, Bahnanlagen, Pisten und Snowpark verboten. Unabhängig davon ist im Erschliessungsgebiet der ZBAG die Privatsphäre aller Personen zu respektieren. Ohne offizielle Bewilligung durch die ZBAG dürfen Drohnen nur bis maximal 100 Meter Entfernung von einer Menschenansammlung und den oben aufgeführten Bereichen betrieben werden.
- Ausserhalb der Bahnbetriebszeiten sowie nach erfolgter Schlusskontrolle sind Pisten und Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Das Befahren oder Begehen der Pisten nach Pistenschluss ist aus Sicherheitsgründen verboten.
- Den Anweisungen des Personals, insbesondere des Pisten- und Rettungsdienstes, ist unbedingt Folge zu leisten. Die Missachtung von Weisungen des Personals kann den sofortigen Entzug der Fahrkarte ohne Entschädigung zur Folge haben. Unmittelbar mit dem Entzug oder Sperrung der Karte wird eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung von CHF 400.00 fällig. Bis zur Bezahlung der Aufwand- und Umtriebsentschädigung bleibt die Fahrkarte gesperrt. Der Bezug einer neuer neuen Fahrkarte ist bis zur Bezahlung aller offenen Aufwand- und Umtriebsentschädigungen nicht gestattet.
- Für Free-Rider und Variantenfahrer besteht eine Informationspflicht betreffend Lawinengefahr, gesperrten Wald- und Wildschutzgebieten und insbesondere betreffend Gefährdung von Drittpersonen.
- Jede missbräuchliche Benützung eines Skipasses / Peak Passes oder einer anderen Fahrkarte, bei rücksichtslosem Verhalten und Gefährdung Dritter (insbesondere Nichtbeachten der FIS- und SKUS-Regeln, Missachten von Signalen, Weisungen und Absperrungen, sowie das Befahren geschlossener Pisten, Wald- und Wildschutzgebiete sowie lawinengefährdeten Hängen) hat den sofortigen Entzug der Fahrkarte ohne Entschädigung zur Folge. Unmittelbar mit dem Entzug oder Sperrung der Karte wird eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung von CHF 400.00 fällig. Bis zur Bezahlung der Aufwand- und Umtriebsentschädigung bleibt die Fahrkarte gesperrt. Der Bezug einer neuen Fahrkarte ist bis zur Bezahlung aller offenen Aufwand- und Umtriebsentschädigungen nicht gestattet.
- Erleidet ein Fahrkartenbesitzer einen Unfall bei der Benutzung der Bahnanlagen oder im Skigebiet der ZBAG, kann er den Rettungsdienst der ZBAG in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der ZBAG ist gemäss separaten Tarifen der „Kantonalen Walliser Rettungsorganisation, KWRO“ kostenpflichtig. Der Rettungsdienst der ZBAG, Krankenwagen-Transporte sowie andere Kosten Dritter (z.B. Air Zermatt, Arztkosten etc.) sind direkt durch den Kunden zu vergüten. Es wird daher empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschliessen (Siehe unten Umtausch/Rückerstattungen).
Umtausch/Rückerstattung
- Gekaufte Fahrkarten werden grundsätzlich nicht umgetauscht, geändert oder zurückgenommen/rückerstattet. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei Betriebsunterbrechungen zufolge höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen.
- Nicht Benützen der Anlagen berechtigt weder zum Umtausch, noch zur Änderung, noch zur Übertragung, noch zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung noch zur Rücknahme von gekauften Fahrkarten/Skipässen.
- Schliessung oder Teilschliessung der Anlagen sind ausdrücklich vorbehalten und begründen keinerlei Ansprüche, genauso wie bei Betriebsunterbrechungen.
- Allen Kunden wird empfohlen, beim Kauf eines Mehrtagespasses eine Zusatzversicherung abzuschliessen. „SkiCare“ (Aufpreis CHF 5.00 / Tag) bietet Kunden aus dem Ausland eine temporäre und subsidiäre Assistance-Versicherung, welche unter anderem Rettungs-, Transport- und Behandlungskosten im Falle eines Skiunfalls deckt. Das Versicherungsprodukt „PassProtect“ (Aufpreis CHF 3.00 / Tag) deckt die Rückerstattung ihres Skipasses, der Skimiete und Skilektionen bei Unfall, Krankheit oder ungünstigen Wetterbedingungen. Saison- und Jahrespässe können ebenfalls versichert werden. Weitere Details finden Sie unter www.skicare.ch. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.
- Ohne Zusatzversicherung besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung / Verlängerung bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperrung der Skiabfahrten, Schliessung von Skigebieten oder Teilen von Skigebieten aus Witterungsgründen, übermässiger Schneefall, Lawinengefahr, etc.
- Fahrkartenverlust: Beim Kauf einer Fahrkarte (ausgenommen Einzelfahrten) erhält der Käufer einen Kauf-/Sperrnummernbeleg. Nur gegen Vorlage dieses Beleges können verlorene Fahrkarten ersetzt werden.
- Es werden keine ½-, oder 1-Tages-Skipässe an Ausflugsgäste verkauft.
- Die kommunizierten Betriebszeiten der Transportanlagen dienen ausschliesslich Informationszwecken. Ihre Einhaltung erfordert entsprechende Witterungs-, Schnee- und Pistenverhältnisse.
- Für die Valais Mountain Card und den SnowPass Wallis gelten die separaten Bedingungen der Walliser Bergbahnen (www.bestofsnow.ch)
- Für den Oberwalliser Skipass gelten die separaten Bedingungen der Oberwalliser Bergbahnen (www.oberwalliser-skipass.ch)
- Die Zermatt Bergbahnen AG reinigt oder ersetzt auf ihre Kosten verschmutzte Kleidung eines Gastes, sofern die Verschmutzung durch eine Bahnanlage der ZBAG verursacht wurde. Der Schaden muss persönlich und unmittelbar an der nächstgelegenen Bahnanlage einem Mitarbeitenden gemeldet werden. Die Höhe der Rückerstattung berechnet sich aus dem Erhaltungszustand des Kleidungsstückes. Die berücksichtigte Lebenserwartung von Skibekleidung beträgt maximal 4 Jahre, für ältere Kleidungsstücke besteht kein Anrecht auf eine Rückerstattung.
Kontrolle / Missbrauch / Fälschung
- Alle Fahrkarten wie Skipass, Peak Pass, Einzelfahrten etc. sind persönlich und nicht übertragbar.
- Im Gebiet können jederzeit Kontrollen von jeglichen Fahrkarten vorgenommen werden. Ermässigte Fahrkarten sind nur mit einer Ermässigungskarte gültig, die bei Kontrollen vorgewiesen werden muss. Bei Missbrauch wird sofort eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung von CHF 400.00 fällig und hat den sofortigen Entzug oder Sperrung der Fahrkarte zur Folge. Bis zur Bezahlung der Aufwand- und Umtriebsentschädigung bleibt die Fahrkarte gesperrt und der Bezug einer neuen Karte ist nicht gestattet. Eine Strafanzeige bei missbräuchlicher Verwendung oder Fälschung von Fahrkarten bleibt vorbehalten.
- Handlungen eines Gastes in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern und /oder die Transportunternehmung am Vermögen oder anderen Rechten zu schädigen, gelten als Missbrauch.
- Eine Fälschung liegt insbesondere vor, wenn ein Ticket oder Beleg unbefugt erstellt, geändert, vervielfältigt, ergänzt oder sonst manipuliert wurde oder Radierungen aufweist.
- Missbräuchlich verwendete, gefälschte bzw. gesperrte Fahrausweise werden eingezogen. Eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung ist zu entrichten.
- Wer die Aufwand- und Umtriebsentschädigung nicht sofort bezahlt, muss eine Sicherheit leisten. Der Gast kann des Skigebiets verwiesen werden.
- Der Versuch einer missbräuchlichen Benützung von Fahrkarten hat dieselben Folgen.
- Zivil- und strafrechtliche Verfolgung bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Haftung
- Allfällige Beanstandungen der Fahrkartenbesitzer, welche die Leistungserbringung durch die ZBAG betreffen, sind unverzüglich an die ZBAG bzw. an das Personal zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen allfällige Ansprüche gegenüber der ZBAG, soweit gesetzlich zulässig, verloren.
- Die ZBAG haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie bzw. ihr Personal verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
- Eine Haftung der ZBAG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.
- Eine Haftung der ZBAG für Sach- und Personenschäden ist jedoch, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen bei individuellem Fehlverhalten, namentlich infolge:
- Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h. Missachten von Markierungen, Absperrungen und Hinweistafeln, Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten.
- Missachten von Weisungen und Warnungen des Personals oder des Pisten- und Rettungsdienstes
- Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahr
- Fahrlässigen oder vorsätzlich pflichtwidrigem Verhaltens auf Anlagen und Skipisten
- Ausübung von Risikosportarten wie Freeriding, Freeskiing, Downhill-Biking, Gleitschirmfliegen etc.
- Ausübung des Mountainbike-Sports auf allen Wander- und Bike-Wegen sowie Fahrwegen und Strassen.
- Ungenügender Pistenpräparierung
- In folgenden Fällen wird, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls jegliche Haftung ausgeschlossen:
- Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Pisten.
- Unfälle auf Wander- und Schlittelwegen ist.
- Diebstähle im Skigebiet oder Personen- und Sachbeschädigungen durch Dritte.
- Im Übrigen richtet sich die Haftung der ZBAG im Wesentlichen nach den Richtlinien der Verkehrsicherungspflicht für Schneesportabfahrten und für Sommeraktivitäten. Die oben erwähnten Haftungsbeschränkungen bleiben jedoch in jedem Fall vorbehalten.
- Für den sachgemässen Transport von Sportgeräten und Gepäck ist jeder Fahrgast selbst verantwortlich. Bei Beschädigung oder Verlust sowie Gefährdung von Drittpersonen durch unsachgemässen Transport, wird, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung ausgeschlossen.
- Personen, die Anlagen, Fahrbetriebsmittel oder sonstige Einrichtungen der ZBAG beschädigen oder verunreinigen, haben die Instandsetzungs- bzw. Reinigungskosten zu zahlen. Eine vorsätzliche Beschädigung wird überdies zur Anzeige gebracht.
- Die Fahrgäste müssen sich so verhalten, dass weder Ihre Sicherheit noch die Sicherheit der anderen Fahrgäste und der Anlage noch die Umwelt gefährdet sind. Sie dürfen den Betriebsablauf keinesfalls behindern. Ihr Verhalten muss den Verhaltensgrundregeln der ZBAG angepasst sein. www.matterhornparadise.ch/verhaltensgrundregeln
Vertragsparteien, anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Unter der Marke „Matterhorn Ski Paradise“ bilden mehrere Anbieter, darunter namentlich die Zermatt Bergbahnen AG, die Gornergrat Bahn und die Cervino SpA einen Abonnementsverbund. Sämtliche Unternehmen sind für den Betrieb ihrer jeweiligen Anlagen und Pisten eigenständig verantwortlich. Der Transportvertrag wird jeweils direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Betreiberin der Anlage abgeschlossen. Diese ist für die gehörige Erbringung der entsprechenden Leistungen zuständig. Ebenso besorgt sie den notwendigen technischen Unterhalt der Anlagen und die Verkehrssicherungspflicht (Pisten- und Lawinendienst). Entsprechend sind allfällige Haftungsansprüche, insbesondere auch im Zusammenhang mit Skiunfällen, an die jeweilige Unternehmung zu richten, in deren Hoheitsgebiet oder auf deren Anlage der Vorfall passiert ist.
- Anwendbar auf die Vertragsverhältnisse zwischen der Zermatt Bergbahnen AG und ihren Kunden, einschliesslich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages, ist ausschliesslich Schweizer Recht, ohne Rückgriff auf kollisionsrechtliche Normen.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Visp.
- Die Anwendung des „Wiener Kaufrechts“ (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen.
Stand: 1. November 2024
Für deine Sicherheit
Verhaltensregeln
Hilf uns die Sicherheit im Matterhorn Paradise zu erhöhen, indem du auf einige Grundregeln bei der Benutzung unserer Anlagen achtest. Danke!
Datenschutzbestimmungen
Wir, die Zermatt Bergbahnen AG (im Folgenden «wir», «uns» oder «unser») verpflichten uns, die Privatsphäre und die Sicherheit der Personendaten zu schützen, die uns zur Verfügung gestellt oder während unserer Geschäftstätigkeit erhoben oder anderweitig bearbeitet werden – etwa wenn Sie unsere Webseite besuchen (abrufbar unter der Domain www.matterhornparadise.ch; "Webseite"), mit uns kommunizieren oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Wir erheben und bearbeiten Personendaten in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020 ("DSG"), einschliesslich der dazugehörigen Verordnung, und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO").
Die vorliegende Datenschutzrichtlinie legt dar, wie, wann und warum wir Personendaten, erheben und bearbeiten und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre Personendaten haben. Wir geben dabei stets an, ob die von Ihnen angeforderten Personendaten obligatorisch oder freiwillig sind.
Wir können Ihnen zusätzliche Datenschutzhinweise zur Verfügung stellen, sofern wir dies für angemessen halten. Falls dies der Fall ist, ergänzen diese zusätzlichen Hinweise die vorliegende Datenschutzerklärung und sollten als Einheit gelesen werden.
Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der deutschsprachigen Version der Reisegepäckbestimmungen und deren Übersetzungen ist ausschliesslich die deutschsprachige Version massgeblich und rechtsverbindlich.
I Wer ist für die Bearbeitung Ihrer Personendaten verantwortlich?
Verantwortliche für die Bearbeitung Ihrer Personendaten ist:
Zermatt Bergbahnen AG
Postfach 378
3920 Zermatt – Schweiz
E-Mail: info@matterhornparadise.ch
Telefon: +41 27 966 01 01
II Welche Personendaten erheben wir und wozu?
Wir sammeln und bearbeiten Ihre Personendaten wie im Folgenden beschrieben.
1. Produkte und Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit (u.a. Buchungen, Bestellungen und Reservationen) erheben und bearbeiten wir Personendaten über Kunden, nahestehende Personen und andere Personen sowie deren jeweilige Vertreter.
Zu den Personendaten, die wir sammeln, gehören Anrede, Firma, Vor- und Nachname, Kontaktdaten (wie Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummern), Nationalität, Geschäftsinteressen, Zahlungsdaten (z.B. Kreditkartendaten), sowie Daten aller Art aus Korrespondenz, Kontakten und Interaktionen mit uns.
Wir werden auch Daten aller Art bearbeiten, die uns im Rahmen des Angebots unserer Produkte und Dienstleistungen mitgeteilt oder von uns gesammelt werden. Beim Kauf von Jahres- und Saisonkarten erfassen wir zudem ein Foto.
Die Beförderung von Kunden erfolgt nach Durchführung einer Zutrittskontrolle. Dabei werden Ort und Anzahl der Zutritte gespeichert. Dies erfolgt ausschliesslich zu Verrechnungszwecken und soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle bei Fahrkarten einer Gültigkeit von 8 Tagen und mehr (Ausnahme: „FUNVENTURE Wolli-Card“) ein Referenzfoto notwendig ist.
Zwingend erforderliche Eingaben werden jeweils als solche gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um Informationen, die erforderlich sind, um die Buchungsdienste erbringen zu können. Die Angabe anderer Informationen ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf Nutzung unserer Website oder der Buchungsdienste.
Wir erheben Personendaten direkt von Ihnen, von unseren Kunden oder anderen an einer Angelegenheit beteiligten Personen und deren jeweiligen Vertretern und Mitarbeitern. Wir können Personendaten von Dritten erhalten oder sammeln, z.B. von anderen Organisationen, mit denen Sie in Verbindung stehen, von Aufsichtsbehörden oder staatlichen Stellen. Wir können auch Personendaten aus öffentlich zugänglichen Quellen sammeln.
Wir verwenden diese Daten, um die Geschäfte unseres Unternehmens zu führen (z.B. administrative oder operative Prozesse), um unser Geschäft zu überwachen und zu analysieren oder um unsere Dienstleistungen und Produkte zu verbessern.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die von Ihnen eingegebenen Daten gegebenenfalls auch direkt durch Drittanbieter erhoben und gespeichert und/oder von uns an diese weitergeleitet werden. Soweit ein Drittanbieter die erhobenen Daten selbständig bearbeitet, gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters, und wir bitten Sie, auch diese zu konsultieren.
Soweit die jeweilige Datenbearbeitung (auch) der DSGVO unterliegt, ist unsere Rechtsgrundlage für diese Bearbeitungszwecke der Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. In anderen Fällen können wir uns auch auf unser berechtigtes Interesse an der Geschäftsabwicklung berufen, sofern Ihr Interesse am Schutz Ihrer Personendaten unsere Interessen gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO nicht überwiegt.
Wenn Sie die Personendaten, die wir benötigen, um die von Ihnen angeforderten Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können, nicht zur Verfügung stellen wollen, kann dies bedeuten, dass wir nicht in der Lage sind, die gesamte Palette der von Ihnen gewünschten Produkte und Dienstleistungen anzubieten.
2. Nutzung unserer Webseite
Wenn Sie unsere Webseite besuchen, erheben wir die folgenden Daten: Nutzungsdaten wie Domainname, Zugriffsland, Benutzereinstellungen, Browsertyp, Betriebssystem Ihres Rechners, Name Ihres Internet-Access-Providers, Session-ID, IP-Adresse, Authentifizierungsdaten, Besuchsdatum und -zeit, URL der abgerufenen Datei sowie andere Metadaten.
Wenn Sie ein Profil auf unserer Webseite erstellen, erheben und bearbeiten wir ausserdem Profil-Daten (E-Mail, Telefonnummer, Organisation, Vorname/Nachname und Adresse) und User-Daten (Username, Passwort usw.).
Wir erheben diese Personendaten über Sie, damit wir Ihnen Webseite-Inhalte anbieten und Produkte und Dienstleistungen bereitstellen können, die über die Webseite angeboten werden, sowie zur Analyse der Nutzung unserer Webseite.
Um die oben genannten Zwecke zu erreichen, verwenden wir auf unserer Webseite sog. Cookies und Social Plugins. Weitergehende Informationen über die Art der von uns eingesetzten Cookies, zu welchen Zwecken sie eingesetzt werden und welche Rechte Sie in Bezug auf diese Cookies haben, finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.
Soweit die jeweilige Datenbearbeitung (auch) der DSGVO unterliegt, ist die Rechtsgrundlage für die Bearbeitung in diesen Fällen die Erfüllung eines Vertrages gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und unser berechtigtes Interesse gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
3. Newsletter
Auf unserer Webseite haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine entsprechende Registrierung für unseren Newsletter anzumelden.
Die Art der von uns gesammelten Personendaten umfasst Anrede, Vor- und Nach-name, E-Mail-Adresse und Sprache. Diese Personendaten sind für die Registrie-rung zum Newsletter erforderlich. Darüber hinaus können Sie freiwillig weitere Personendaten angeben, und zwar das Geburtsdatum, die Adresse und das Tele-fonnummer.
Wir senden Ihnen nur dann Marketing-E-Mails (Newsletter) zu, wenn wir eine be-stehende Geschäftsbeziehung pflegen oder Sie gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in den Erhalt solcher E-Mails eingewilligt haben – sich also für unseren Newsletter angemeldet haben.
Wenn Sie keine E-Mails zu unseren Produkten, Dienstleistungen oder Veranstaltun-gen mehr erhalten möchten, können Sie sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Abmelden-Button am Ende der E-Mail klicken oder uns direkt kontaktieren.
4. Nutzung von Sozialen Netzwerken
Wenn Sie ein soziales Netzwerk eines Drittanbieters (wie Facebook, Google+, Y-ouTube, LinkedIn, Instagram usw.) berechtigen, Personendaten mit uns zu teilen, erhalten wir möglicherweise Daten, die Sie öffentlich in sozialen Netzwerken teilen, die Teil Ihres Profils sind oder die Sie das soziale Netzwerk berechtigen zu teilen (z.B. Ihren Namen, E-Mail-Adresse, Geschlecht, Profilbild, Freunde oder Kontakt-liste, Vorlieben, usw.).
Wir werden ausserdem Personendaten über Ihr Profil erhalten, wenn Sie eine Funktionalität eines sozialen Netzwerks nutzen, die auf unserer Webseite integriert ist oder wenn Sie mit uns über ein soziales Netzwerk interagieren.
Weitere Informationen darüber, wie unsere Partner in den sozialen Medien die von ihnen über Sie gesammelten Personendaten verarbeiten, finden Sie in den jeweili-gen Datenschutzerklärungen und den diesbezüglichen Hinweisen. Sie müssen sich jederzeit der Benutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinien bewusst sein, die für die sozialen Netzwerke gelten, die Sie nutzen. Dafür sind wir nicht verant-wortlich.
Die aufgelisteten Daten werden gesammelt, um Ihre Erfahrung zu personalisieren und zu verbessern und um Sie über Angebote und Neuigkeiten, die Sie interessie-ren könnten, zu informieren. Dies liegt in unserem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
5. Kontakt
Wenn Sie mit uns kommunizieren (z.B. per E-Mail, Post oder Telefon) sammeln wir die Daten, die Sie mit uns austauschen. Diese Personendaten können Ihren vollständigen Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer(n), Geburtsdatum, Geschlecht, Sprache, usw. einschliessen.
Wir bearbeiten diese Daten, um auf Ihre Anfragen zu antworten und Ihnen die Dienste bereitzustellen, was in unserem berechtigten Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
6. Nutzung der "Matterhorn-App"
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, die "Matterhorn-App" zu verwenden. Die "Matterhorn-App" ermöglicht den Nutzer, eine Vielfalt an Informationen zugreifen zu können (z.B. Statusdaten betreffend Bahnanlagen, Wetterprognosen, Tischreservationen ins Restaurant, Buchung von Bergbahn-Tickets, Verwendung eines Smartphone-Tickets, usw.)
Sie können entscheiden, ob Sie ein Profil mit ihren Personendaten anlegen wollen. In diesem Fall zu den Personendaten, die wir sammeln, gehören: Name und Vorname, Kontaktdaten (Ihre Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummern), Zahlungsdaten (z.B. Zahlungsmittel), Transaktionsdaten und -historie beim Kauf von Tickets, Artikel oder Reservationen, Standortdaten sowie weitere technische Daten über die Nutzung der App.
Wir bitten Sie, diesbezüglich die Datenschutzerklärung der Matterhorn-App zu konsultieren, auf welche Sie jederzeit via Matterhorn-App zugreifen können. Diese ist hier einsehbar: Datenschutzerklärung Matterhorn App. Dort werden sämtliche Datenbearbeitungen und die jeweiligen Zwecke und Rechtsgrundlagen dieser Datenbearbeitungen ausführlich beschrieben.
Wir erheben diese Personendaten über Sie, damit wir Ihnen die Inhalte der "Matterhorn-App" anbieten können. Die Rechtsgrundlage für die Bearbeitung ist in diesen Fällen die Erfüllung eines Vertrages gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und unser berechtigtes Interesse gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
7. Nutzung der Wolli Card
Wir bieten zusammen mit Zermatt Tourismus die Möglichkeit an, dass Kinder unter 9 Jahren eine kostenlose «FUNVENTURE Wolli-Card» erhalten, wenn die erwachse-ne Begleitperson einen Mehrtagespass erwirbt. Mit der Wolli Card können die Kin-der von vielen attraktiven Angeboten profitieren. Mehr Informationen dazu sind hier einsehbar: Wolli Card für Kinder online buchen | Zermatt Bergbahnen).
Zur Ausstellung und Nutzung der Wolli Card holen wir die Einwilligung der Eltern ein und erheben gewisse Personendaten, wie z.B. Kontaktdaten der Eltern, Name, Wohnadresse und Geburtsdatum des Kindes. Falls vorhanden, ist die Angabe der E-Mail-Adresse freiwillig.
Zusätzlich wird zur Ausstellung der Wolli Card ein Foto des Kindes benötigt, wofür wir Ihre Einwilligung im Anmeldeprozess einholen.
Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, kann Ihr Kind nicht von den Angeboten der Wolli Card profitieren.
Die Rechtsgrundlage für diese Datenbearbeitung liegt in der Erfüllung eines Ver-trages im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und unserem berechtigten Interes-se, die Angebote und Dienste im Zusammenhang mit der Wolli Card zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Emailadresse, wo vorhanden, an Zermatt Tourismus weitergegeben wird, damit Zermatt Tourismus einen Familiennewsletter an diese Adresse verschicken kann, sofern Sie dazu eingewilligt haben. Zermatt Tourismus wird dabei aber erneut nach der Zustimmung zum Erhalt dieses Newsletters fragen. Informationen darüber, wie Zermatt Tourismus Ihre Perso-nendaten im Zusammenhang mit der Wolli Card bearbeitet, finden sind hier ein-sehbar: Datenschutzerklärung Zermatt Tourismus.
8. Bewerbungsprozess
Wenn Sie sich bei uns für eine Stelle bewerben, müssen Sie unter Umständen Personendaten angeben. Zu diesen Personendaten gehören: Lebensläufe (einschliesslich Diplome, Berufserfahrung), Bewertungen und Berichte, Strafregisterauszüge, familiäre Situation oder Behinderungen, die besondere Vorkehrungen am Arbeitsplatz erfordern.
Wir werden diese Daten ausschliesslich verwenden, um Ihre Bewerbung zu prüfen. Wir können diese Daten auch verwenden, um die von Ihnen gemachten Angaben zu überprüfen (einschliesslich Referenzen, Hintergrund, Identität, Eignung, Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnis und Strafregisterauszüge).
Die Rechtsgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse an der Einstellung neuer Mitarbeiter gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und, im Falle einer erfolgreichen Bewerbung, der Abschluss und die Erfüllung eines Vertrags gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Wir arbeiten mit einem Drittanbieter mit Sitz in Deutschland zusammen, um die Daten aus Online-Bewerbungen zu speichern und anderweitig zu bearbeiten. Wenn Sie auf den Dienst zugreifen, wird unser Drittanbieter seine Datenschutzrichtlinien zur Verfügung stellen, damit Sie darüber informiert sind, wie Ihre Personendaten in diesem Dienst bearbeitet werden.
Wenn wir Daten erheben müssen, die für Ihre Beschäftigung erforderlich sind, und Sie uns diese Daten trotz Aufforderung nicht zur Verfügung stellen, können wir eine Anstellung von Ihnen möglicherweise nicht weiter in Betracht ziehen.
9. Einsatz des Gepäcktrackingsystems "Race Result"
Wir setzen zusammen mit der Cervino S.p.A. ein Gepäcktrackingsystem ein, das über Transponder läuft, die jeweils am Gepäck der Kunden angebracht werden. Diese Transponder sind die Hardware des Systems. Eine Software zur Lokalisie-rung ergänzt das System. Dieses Gepäcktrackingsystem dient der Verfolgung und Lokalisierung Ihres Gepäcks aus Logistik- und Zollgründen.
Zur Nutzung des Gepäcktrackingsystems "Race Result" erheben und bearbeiten wir – zusammen mit der Cervino S.p.A. als gemeinsam Verantwortlicher – die fol-genden Personendaten: Anrede, Titel, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adres-se (Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort, Land), Personalausweis- oder Reisepass-nummer sowie Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer).
Die Rechtsgrundlage für diese Datenbearbeitung liegt in der Erfüllung einer gesetz-lichen Pflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Diese Daten werden der Cervino S.p.A. als Co-Anbieter und gemeinsam Verant-wortlicher des Gepäcktrackingsystems Race Result, sowie der Zollverwaltungen von Aosta und Brig übermittelt. Diese Datenweitergabe erfolgt ausschliesslich in der Europäischen Union und untersteht den Ziff. IV dieser Datenschutzerklärung.
10. Salesforce
Wir nutzen Online-Tools von Salesforce, um unser Geschäft zu betreiben (z.B. Costumer-Relationship-Management, Kundenservice, Beteiligung in sozialen Netzwerken, Aufbau von Communities, Datenanalyse, Verwaltung eigener Mitarbeiter und Plattformen für das Erstellen von Online-Anwendungen).
Die Rechtsgrundlage für diese Datenbearbeitung ist unser berechtigtes Interesse gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
11. Weitere Datenbearbeitungen
Darüber hinaus erheben und bearbeiten wir Daten über Sie, wenn Sie uns Produk-te oder Dienstleistungen anbieten oder zur Verfügung stellen, wenn wir Ihre Pro-dukte oder Dienstleistungen bewerten, und generell, wenn Sie Daten von uns an-fordern oder uns Daten zur Verfügung stellen.
Wir können Ihre Personendaten auch bearbeiten, soweit wir dazu gesetzlich ver-pflichtet sind (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) oder um einen Rechtsanspruch zu ver-teidigen, auszuüben oder zu begründen, der in unserem berechtigten Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
III Profiling und automatisierte Entscheidungen
Wir bearbeiten Ihre Daten nicht in einer Weise, die es uns ermöglicht, ein Profil von Ihnen in unseren Datenbanken zu erstellen (z.B. ein Kundenprofil) oder be-stimmte Aspekte Ihres Lebens wie Interessen, Hobbys, finanzielle Situation, Ge-sundheit usw. abzuleiten.
Wir verwenden derzeit nicht eine automatisierte Entscheidungsfindung, um über die Art und Weise des Umgangs mit Ihren Daten zu entscheiden. Sollten wir uns entscheiden ein Computerprogramm zur Auswertung Ihrer Daten einzusetzen und automatisierte Entscheidungen zu treffen, die rechtliche oder ähnliche Auswirkun-gen auf Sie haben, werden wir Sie in aller Transparenz darüber informieren.
IV In welchen Konstellationen geben wir Ihre Personendaten weiter?
Sofern es für die Erbringung unserer Dienstleistungen oder für andere in dieser Datenschutzerklärung definierte Zwecke notwendig oder nützlich ist, können wir Ihre Personendaten, die im Rahmen von unserer Tätigkeit gesammelt wurden, an Dritte weitergeben.
1. Weitergabe an Dritte
Unter bestimmten Umständen teilen wir Ihre Personendaten mit Dritten, z.B. im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit oder, wenn wir eine gesetzliche Pflicht dazu haben, Sie dazu eingewilligt haben oder dies in unserem berechtigten Interesse liegt. Diese Dritte können sich in der Schweiz oder im Ausland befinden.
- Externe Dienstleistende: Wir können Ihre Personendaten an Dienstleis-tende weitergeben, um uns bei der Erfüllung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten zu unterstützen wie z.B. Anbietenden von Buchungs-hops und -tools, Catering-Unternehmen oder andere externe Dienstleisten-de in den Bereichen IT-Support, Software-as-a-Service und Management-Buchhaltung.
- Gerichte oder Behörden: Wir können Ihre Personendaten an Gerichte oder andere Behörden weitergeben, um unseren gesetzlichen, vertragli-chen oder sonstigen Pflichten nachzukommen oder unsere Rechte und rechtmässigen Interessen zu schützen.
Wir arbeiten mit Dritten zusammen, die in unserem Auftrag Produkte und Dienst-leistungen erbringen, und können Ihre Daten an diese weitergeben, z.B. an Banken, Versicherungsgesellschaften oder Technologielieferanten, die bei der Bereit-stellung von Software-Support Zugang zu Ihren Personendaten haben können. Sofern Dritte ausserhalb der Schweiz oder der EU ansässig sind, geben wir Ihre Personendaten nur bei Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus weiter.
2. Übermittlungen ins Ausland
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und zu den in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecken können wir Ihre Personendaten auch an Dritte ausserhalb der Schweiz weitergeben, soweit dies gesetzlich zulässig und erforderlich ist. Eine Übermittlung von Personendaten ins Ausland erfolgt nur, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dritte im Ausland sind verpflichtet, das gleiche Datenschutzniveau einzuhalten wie wir.
Wir geben Ihre Personendaten einzig an Dritte weiter, die sich in der EU befinden. Die EU verfügt über ein gleichwertiges Datenschutzniveau wie die Schweiz, wes-halb keine weiteren Massnahmen für den Transfer ergriffen werden müssen.
In Ausnahmefällen können wir uns auf Ihre Einwilligung berufen oder Ihre Perso-nendaten ins Ausland übermitteln, wenn dies zur Vertragserfüllung, zur Begrün-dung, Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder zur Wah-rung überwiegender öffentlicher Interessen erforderlich ist.
V Wie gewährleisten wir die Sicherheit Ihrer Personendaten?
Wir haben technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen getroffen, um Ihre Personendaten in elektronischer und physischer Form sicher aufzubewahren und sie vor unbefugtem Zugriff, unsachgemässer Verwendung oder Offenlegung, unbefugter Änderung oder unrechtmässiger Zerstörung oder versehentlichem Ver-lust zu schützen.
Unsere Räumlichkeiten sind zugangskontrolliert und werden bei Bedarf per Video-aufzeichnung überwacht, und unsere elektronischen Datenbanken erfordern eine Anmeldung und Passwortauthentifizierung. Wir verwenden Verschlüsselungstech-nologien für die Übertragung Ihrer Daten. Dies gilt nicht für die Kommunikation per E-Mail, die nicht verschlüsselt ist.
Unsere Mitarbeitenden und Drittdienstleister, die Zugang zu vertraulichen Informa-tionen (einschliesslich Personendaten) haben, unterliegen der Geheimhaltungs-pflicht und haben die notwendigen datenschutzrechtlichen Verträge unterzeichnet (insbesondere sog. Auftragsdatenbearbeitungsverträge).
VI Wie lange bewahren wir Ihre Personendaten auf?
Wir werden Ihre Personendaten so lange aufbewahren, wie es für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist. Darüber hinaus werden wir Ihre Perso-nendaten aufbewahren, um gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen nach-zukommen, solange Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können und solange es unsere berechtigten Interessen, einschliesslich der Datensicherheit, erfordern.
Unter bestimmten Umständen können wir Ihre Personendaten anonymisieren, so dass sie nicht länger mit Ihnen in Verbindung gebracht werden können.
VII Welche Rechte stehen Ihnen zu?
Sie können folgende Rechte in Bezug auf Ihre von uns bearbeiteten Daten ausüben:
- Auskunftsrecht: Sie können Zugang zu Ihren Personendaten und zu bestimmten Informationen im Zusammenhang mit deren Bearbeitung verlangen;
- Berichtigungsrecht: Sie können die Berichtigung Ihrer Personendaten verlangen;
- Löschungsrecht: Sie können die Löschung Ihrer Personendaten verlangen;
- Einschränkungsrecht: Sie können verlangen, dass wir die Bearbeitung Ihrer Personendaten einschränken;
- Widerspruchsrecht: Sie können Widerspruch gegen die Bearbeitung Ihrer Personendaten einlegen; und
- Recht auf Datenherausgabe und -übertragung: Sie können unter gewissen Umständen, verlangen, dass wir Ihnen Ihre Personendaten in einem übertrag-baren Format herausgeben und sie an ein anderes Unternehmen weitergeben.
Falls Sie Ihre Einwilligung zur Erhebung, Bearbeitung oder Übermittlung Ihrer Personendaten für einen bestimmten Zweck gegeben haben, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung für diese spezifische Bearbeitung jederzeit zu widerrufen. Sobald wir die Mitteilung erhalten haben, dass Sie Ihre Einwilligung widerrufen, werden wir Ihre Daten nicht mehr für den Zweck oder die Zwecke bearbeiten, denen Sie ursprünglich zugestimmt haben. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Bearbeitung auf einer anderen Rechtsgrundlage erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass wir die Gewährung dieser Rechte aus rechtlichen Gründen oder aufgrund von Datenschutzgesetzen verweigern oder einschränken können; in diesem Fall werden wir unsere Entscheidung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen begründen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Anfrage oder Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt haben, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen; in der Schweiz ist das der Eidgenössische Daten-schutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (www.edoeb.admin.ch).
Wenn Sie von diesen Rechten Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich per E-Mail oder Brief an uns.
Im Allgemeinen müssen Sie für die Ausübung Ihrer individuellen Rechte keine Gebühr entrichten. Wir können jedoch eine Gebühr für den Zugang zu Ihren Personendaten erheben, wenn die einschlägigen Datenschutzgesetze dies zulassen; in diesem Fall werden wir Sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen informieren.
VIII Unsere Kontaktdaten
Zermatt Bergbahnen AG
Postfach 378
3920 Zermatt - Schweiz
E-Mail: info@matterhornparadise.ch
Telefon: +41 27 966 01 01
IX Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit zu aktualisieren. Bei wesentlichen Änderungen dieser Datenschutzerklärung, welche die Art und Weise betreffen, wie wir Ihre Personendaten bearbeiten, werden wir Sie ent-weder durch eine Benachrichtigung oder durch einen Hinweis auf unserer Website informieren, bevor die Änderungen in Kraft treten. Bitte besuchen Sie diese Seite regelmässig, um sich über Aktualisierungen oder Änderungen unserer Datenschutzrichtlinie zu informieren.
Cookie-Richtlinie
Wir, Zermatt Bergbahnen AG (im Folgenden "wir", "uns" oder "unser"), verwen-den auf unserer Webseite, abrufbar unter der Domain www.matterhornparadise.ch ("Webseite"), Cookies, um Ihnen zielgerichtete In-formationen zu liefern. Mit Cookies erheben, speichern und bearbeiten wir be-stimmte Personendaten, wenn Sie unsere Webseiten besuchen, insbesondere zur Gewährleistung des ordnungsgemässen Funktionierens unserer Webseite, für Onli-ne-Bewerbungstools sowie für Zwecke der Marketingkommunikation.
Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der deutschsprachigen Version der Reisegepäckbestimmungen und deren Übersetzungen ist ausschliess-lich die deutschsprachige Version massgeblich und rechtsverbindlich.
I Was sind Cookies und welche Daten sammeln wir?
Cookies sind kleine Textdateien, die im Browser eines Computers oder Mobilgeräts gespeichert werden, wenn jemand unsere Webseite besucht. Bei einem erneuten Besuch der Webseite können wir Sie wiedererkennen, auch wenn wir nicht wissen, wer Sie sind. Mit Cookies speichern wir vorübergehend Informationen über Ihren Zugriff auf unsere Webseite.
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1.1 Sitzungscookies
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2 Arten von Cookies
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II Unsere Nutzung von Cookies
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Werbeanzeigen zu personalisieren, Funk-tionen für soziale Medien und Streaming-Portale bereitzustellen und die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren. Wir geben auch Informationen über Ihre Nut-zung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analy-sezwecke weiter. Unsere Partner können diese Informationen mit anderen Daten kombinieren, die Sie ihnen bereits zur Verfügung gestellt haben, z.B. wenn Sie Kunde bei unserem Partner sind oder ein Benutzerkonto bei unserem Partner ha-ben, oder mit Daten, die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste erfasst haben.
Soweit erforderlich, ist die Rechtsgrundlage für die Bearbeitung Ihrer Personenda-ten mit Cookies ist unser berechtigtes Interesse an der Gewährleistung des ord-nungsgemässen Funktionierens unserer Webseite (Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und für alle anderen Zwecke Ihre Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
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2 Facebook
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3 YouTube
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4 Instagram
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V Aktualisierungen und Änderungen dieser Cookie Richtlinie
Wir können diese Cookie-Richtlinie von Zeit zu Zeit ändern, um sicherzustellen, dass Sie umfassend über die Verwendung von Cookies auf unserer Webseite und die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen informiert sind.
Sie werden in angemessener Weise über alle Änderungen dieser Cookie-Richtlinie informiert.
VI Kontakt
Zermatt Bergbahnen AG
Postfach 378
3920 Zermatt - Schweiz
E-Mail: info@matterhornparadise.ch
Telefon: +41 27 966 01 01
Stand: 13. Oktober 2025
Nutzungsbedingungen
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam durch. Personen, welche die Website matterhornparadise.ch der Zermatt Bergbahnen AG (ZBAG) abrufen, erklären sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.
Bitte beachten Sie zudem die ebenfalls geltende Datenschutzerklärung, die Tarif- und Transportbestimmungen sowie die Buchungsbedingungen der ZBAG und lesen Sie diese sorgfältig durch.
1. Copyright und Markenrechte
Der gesamte Inhalt der Website matterhornparadise.ch ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte gehören der ZBAG oder Dritten. Die Elemente auf der Website matterhornparadise.ch sind nur für Browsingzwecke frei zugänglich. Die Vervielfältigung des Materials oder Teilen davon in beliebiger schriftlicher oder elektronischer Form ist nur mit ausdrücklicher Erwähnung von matterhornparadise.ch gestattet. Das Reproduzieren, Übermitteln, Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Website matterhornparadise.ch für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ZBAG untersagt.
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2. Keine Gewährleistung
Obwohl die ZBAG alle Sorgfalt verwendet hat, um die Zuverlässigkeit der auf der Website matterhornparadise.ch enthaltenen Informationen zum Zeitpunkt ihrer Publikation zu gewährleisten, können weder die ZBAG noch ihre Vertragspartner eine explizite bzw. implizite Zusicherung oder Gewährleistung (auch gegenüber Dritten) hinsichtlich Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen auf matterhornparadise.ch machen. Meinungen und sonstige Informationen auf der Website matterhornparadise.ch können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden.
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3. Haftungsbeschränkung
Sofern ein Vertragsverhältnis zwischen der ZBAG und dem Benutzer der Website matterhornparadise.ch oder eines anderen Dienstes der ZBAG vorliegt, haftet die Zermatt Bergbahnen AG nur für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Für einen durch eine Hilfsperson verursachten Schaden schliesst die ZBAG jede Haftung aus. Die ZBAG haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für entgangenen Gewinn, Datenverluste oder sonstige direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus dem Zugriff auf Elemente der Website matterhornparadise.ch oder deren Benutzung bzw. die Unmöglichkeit, auf diese zuzugreifen oder diese zu benutzen oder aus Verknüpfung mit anderen Websites oder aus technischen Störungen ergeben.
4. Verknüpfungen (Links) zu anderen Websites
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5. Schlussbestimmungen
Diese Seite wurde letztmals geändert am 27. Juni 2018. Wenn Sie Fragen oder Kommentare zu unseren rechtlichen Hinweisen haben, nehmen Sie bitte unter marketing@zbag.ch mit uns Kontakt auf.
Ihre Nutzung unserer Webseite untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht, ohne Rückgriff auf dessen kollisionsrechtliche Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten in diesem Zusammenhang ist Visp.
Buchungsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Buchungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem KUNDEN, der Zermatt Bergbahnen AG (ZBAG) und weiteren Anbietern von touristischen Dienstleistungen (LT), welche über den Webshop unter www.matterhornparadise.ch verkauft werden.
Bitte beachten Sie zudem die ebenfalls geltenden Datenschutzbestimmungen, die Nutzungsbedingungen der Webseite matterhornparadise.ch sowie die Tarif- und Transportbestimmungen und lesen Sie diese bitte ebenfalls sorgfältig durch.
2. Leistungen
Die ZBAG erbringt gegenüber den KUNDEN die folgenden Leistungen:
- Verkauf von Lifttickets;
- Verkauf bzw. Vermittlung von Ski-Versicherungen (SkiCare/PassProtect);
- Verkauf bzw. Vermittlung von Kombiangeboten;
- Verkauf bzw. Vermittlung von weiteren Freizeitaktivitäten
2.1. Lifttickets
2.1.1. Für den Verkauf von Lifttickets gelten insbesondere auch die Tarif- und Transportbestimmungen der ZBAG.
2.1.2. Die Richtlinien für Umtausch/Rückerstattung von online gekauften Lifttickets sind den Tarif- und Transportbestimmungen der Zermatt Bergbahnen AG zu entnehmen. Es wird dem zudem KUNDEN empfohlen, eine private Unfall- und Annullationskostenversicherung abzuschliessen.
2.2. Bestellarten
Es gibt folgende unterschiedliche Bestellarten im Webshop der Zermatt Bergbahnen AG:
2.2.1 Pickup:
Das Ticket kann vor Ort an den Ticketautomaten oder den Verkaufsstellen Matterhorn Glacier Paradise, Sunnegga-Rothorn, sowie Gornergrat und bei Zermatt Tourismus gegen Vorweisen der Bestellbestätigung abgeholt werden.
2.2.2 Recharge:
Das Ticket wird auf eine bereits bestehende KeyCard aufgeladen. Es ist kein Umtausch nötig.
2.2.3 Mobile/Print@Home:
Einzelfahrten Tickets können als Barcode Ticket gebucht werden. Das Ticket kann ausgedruckt oder mobile direkt an den Leser am Zutrittsgate gehalten werden. Es ist kein Umtausch nötig.
2.3. Versicherungen & Garantien
2.3.1 SkiCare & PassProtect:
Der KUNDE hat die Möglichkeit, eine Ski-Versicherung "SkiCare" und "PassProtect" der Solid Versicherungen abzuschliessen. Sämtliche Informationen zu den Versicherungen und zu den jeweiligen Anbietern der Versicherungen finden Sie unter www.skicare.ch.
2.3.2 Cashback-Garantie:
Die Cashback-Garantie sorgt dafür, dass der KUNDE die Kosten für seine online gebuchten Leistungen zurückerstattet bekommt, wenn dieser die Reise nicht antreten kann. Die Cashback-Garantie kostet CHF 10.00 pro Buchung und beinhaltet folgende Leistungen:
- Wenn ein Profil auf www.matterhornparadise.ch besteht, kann der KUNDE seine Buchung bis 48h vor Gültigkeitsbeginn selber stornieren oder per Mail an info@matterhornparadise.ch eine Anfrage an die ZBAG auslösen.
- Wenn kein Profil besteht, kann die ZBAG auf Anfrage per Mail an info@matterhornparadise.ch die Buchung bis 48h vor Gültigkeitsbeginn stornieren.
- Versandkosten werden nur rückerstattet, wenn der Versand der Produkte/Leistungen noch nicht stattgefunden hat.
Bei Saisonpässen gilt die Cashback-Garantie so lange, wie der Pass unbenutzt bleibt, unabhängig vom Gültigkeitsbeginn des Passes.
Eine Rückerstattung der Cashback-Garantie ist in jedem Fall ausgeschlossen.
2.4. Kombiangebote/Erlebnisse
2.4.1 Als Kombiangebot gilt die im Voraus festgelegte Verbindung einer Leistung der ZBAG (Ticket oder Skipass) und mindestens eine Dienstleistung eines externen Partners (z.B. Essen in einem Bergrestaurant). Das Kombiangebot wird immer zu einem Gesamtpreis angeboten.
2.4.2 Stornierungen/Rückerstattungen Kombiangebote:
Gebuchte, bezahlte Kombiangebote können grundsätzlich nicht annulliert werden.
Kann das Kombiangebot am gewünschten Tag aufgrund von schlechten Wetterbedingungen nicht durchgeführt werden, kann nach Absprache mit der ZBAG ein anderes Datum gewählt werden. Kann aufgrund der Verschiebung kein weiteres Datum während der Aufenthalts gefunden werden, wird dem KUNDEN die gebuchte Leistung in jedem Fall rückerstattet.
2.5. Freizeitaktivitäten
2.5.1 Für den Verkauf von Freizeitaktivitäten (u.a. Mountaincart, Kickbike etc.) gelten die Tarif- und Transportbestimmungen der ZBAG.
2.5.2 Für einige der von der ZBAG angebotenen Freizeitaktivitäten und Kombiangebote gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die ZBAG die besagte Freizeitaktivität bis spätestens 12h vor dem festgelegten Beginn absagen. Die ZBAG bezahlt dem KUNDEN in diesem Fall die bereits bezahlte Leistung zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
2.6. „FUNVENTURE Wolli Card“
Kinder unter 9 Jahren erhalten, wenn die erwachsene Begleitperson einen Mehrtagespass erwirbt, die „FUNVENTURE Wolli Card“. Diese berechtigt ab Ausstelldatum bis jeweils zum 31. Oktober zur freien Fahrt auf sämtlichen Bergbahnen von Zermatt (inkl. Gornergrat Bahn) und ermächtigen den Karteninhaber zu diversen weiteren Vergünstigungen und Angeboten in der Destination Zermatt-Matterhorn. Die „FUNVENTURE Wolli Card“ ist persönlich und nicht übertragbar.
3. Vertragsschluss
3.1. Die ZBAG bestätigt Aufträge, Buchungen und Bestellungen des KUNDEN mit einer Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung, diese Buchungsbedingungen und das seitens des KUNDEN an die ZBAG zu entrichtende Entgelt für die Leistungen (Bezahlung), sind Bestandteile der vertraglichen Beziehung mit dem KUNDEN.
3.2. Der Vertrag wird entweder zwischen der ZBAG und dem KUNDEN oder - wenn die ZBAG als Vermittlerin tätig ist - direkt zwischen dem KUNDEN und dem LT abgeschlossen. Kommt ein Vertrag direkt zwischen dem KUNDEN und dem LT zustande, gelten die Vertragsbedingungen des LT, und die ZBAG handelt in einem solchen Fall lediglich als Abschlussagent mit Inkassovollmacht im Sinne von Art. 418a ff. OR.
3.3. Der Vertrag kommt nur mit der Zustellung der Buchungsbestätigung durch die ZBAG zustande.
4. Leistungsbeschreibung
4.1. Die von der ZBAG angebotenen bzw. vermittelten Produkte, Dienstleistungen und Kombiangebote werden mit jener Ausstattung und zu den Konditionen vermietet bzw. verkauft, welche im Angebotsbeschrieb im Webshop angegeben sind.
5. Preise
5.1. Die Buchung erfolgt zum jeweils besten, aktuell günstigsten Tagespreis, der für das gewählte Aufenthaltsdatum im Webshop verfügbar ist. In der Datenbank verfügbare Last-Minute, Saison-, Wochenend- oder besondere Aktionspreise werden bei der Buchung berücksichtigt. Es kann unter Umständen zu Preisschwankungen während dem Buchungsprozess kommen. Der KUNDE wird in solch einem Fall vor dem Bezahlvorgang darauf hingewiesen.
5.2. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
6. Buchung und Zahlung
6.1. Der Weiterverkauf von bei der ZBAG gebuchten Leistungen an Dritte zu höheren bzw. tieferen Preisen ist unzulässig. Die ZBAG ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere, wenn der KUNDE bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
6.2. Die Leistungen ergeben sich aus dem Angebotsbeschrieb im Webshop und der Buchungsbestätigung.
6.3. Unmittelbar nach der Validierung der Buchung erhalten der KUNDE und, bei Vermittlungsgeschäften, der LT eine schriftliche Bestätigung seitens der ZBAG. Die Buchungsbestätigung bezeichnet die im Preis enthaltenen Leistungen. Die Buchung ist erst nach Erhalt der Buchungsbestätigung gültig.
6.4. Der KUNDE bezahlt den vom Webshop bestätigten Preis vollumfänglich per Kreditkarte an die ZBAG.
7. Haftung
7.1. Bei Eigenleistungen der ZBAG haftet die ZBAG lediglich für Leistungsstörungen, die auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln zurückzuführen ist; jegliche weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
7.2. Ausgeschlossen ist eine Haftung seitens der ZBAG insbesondere auch, wenn die Nichterfüllung bzw. nicht richtige Erfüllung auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
- auf Versäumnisse und auf das Verhalten des KUNDEN;
- auf Versäumnisse und auf das Verhalten Dritter, welche nicht an der Leistungserbringung beteiligt sind;
- auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, welche nicht vorhersehbar oder abwendbar sind.
7.3. Sofern die ZBAG lediglich Vermittlungstätigkeiten erbringt und/oder einen Vertrag im Namen und auf Rechnung eines LT abschliesst, haftet die ZBAG lediglich für die ordnungsgemässe Buchung und Reservation der vermittelten Leistungen. Die ZBAG lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung ab, was die Leistung des LT betrifft. Jegliche Ansprüche aus Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistungen des LT sind ausschliesslich an den jeweiligen LT zu richten.
7.4. Die Haftung für allfällige Produkteschäden richtet sich nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
7.5. Sollten vermittelte Dienstleistungen mangelhaft sein, ist die ZBAG in jedem Fall unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt im Falle, dass der KUNDE einen Schaden erleidet. Die Haftungsbeschränkungen gemäss vorstehenden Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
7.6. Die ZBAG übernimmt ferner, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung:
- bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Photo- und Videoausrüstungen usw.;
- bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen;
- für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Fahrpläne von Eisenbahn, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind;
- für Veranstaltungen und Ausflüge in der Region Zermatt-Matterhorn, die der KUNDE nicht bei der ZBAG gebucht hat.
8. Gerichtsstand
Auf sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen ZBAG und dem KUNDEN ist ausschliesslich materielles Schweizerisches Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Visp.
Matterhorn Alpine Crossing
Reisegepäckbestimmungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgenden Bestimmungen (nachfolgend AGB oder Reisegepäckbestimmungen) gelten beim Kauf einer Fahrkarte für das Matterhorn Alpine Crossing für den Reisegepäcktransport von Zermatt nach Testa Grigia als auch umgekehrt von Testa Grigia nach Zermatt.
Für die Strecke zwischen Testa Grigia und Cervinia wird der Gepäcktransport von der Cervino S.p.A. durchgeführt. Diese ist für die gehörige Erbringung der entsprechenden Leistungen für die Strecke zwischen Cervinia und Testa Grigia und umgekehrt zuständig und es gelten die Reisegepäckbestimmungen der Cervino S.p.A (Verlinken).
Der Transportvertrag für Reisegepäck wird jeweils direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Betreiberin der Anlage d.h. der ZBAG und der Cervino S.p.A. abgeschlossen. Entsprechend sind allfällige Haftungsansprüche an die jeweilige Unternehmung zu richten, in deren Hoheitsgebiet oder auf deren Anlage der Vorfall passiert ist.
1.1 Bestätigung und Änderung der AGB
Mit dem Kauf der Fahrkarte Matterhorn Alpine Crossing anerkennt der Kunde die nachstehenden Reisegepäckbestimmungen der ZBAG für die Strecke von Zermatt nach Testa Grigia (und umgekehrt) und die separaten Reisegepäckbestimmungen der Cervino S.p.A. für die Strecke von Cervinia nach Testa Grigia (und umgekehrt).
Die AGB können jederzeit auf der Homepage der ZBAG heruntergeladen werden. Ausserdem sind die AGB bei jedem Schalter der ZBAG erhältlich.
Die ZBAG behält sich das Recht vor, an den AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen. Änderungen werden mit der Veröffentlichung auf der Homepage der ZBAG wirksam.
1.2 Allgemeine Hinweise zur Beförderung von Reisegepäck
Als Reisegepäck gelten Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind oder im Zusammenhang mit einer Ferienreise / Ausflug stehen. Die Anzahl der Gepäckstücke pro Person ist auf 2 (zwei) Gepäckstücke limitiert.
Zusätzlich mitführen kann der Kunde nicht aufgabepflichtiges Handgepäck, sowie weitere Gegenstände, welche unter Punkt 2.1.1 nicht aufgabepflichtige Sondergegenstände definiert sind.
Das Reisegepäck wird nur zusammen mit einer Personenbeförderung transportiert. Der Kunde muss für die ganze Beförderungsstrecke von Zermatt nach Cervinia oder umgekehrt ein gültiges Ticket vorweisen können. Eine Nutzung des Gepäcktransportes ohne Personenbeförderung ist ausgeschlossen. Der Gepäcktransport darf weder für einen privaten noch einen kommerziellen Umzug genutzt werden.
Die ZBAG behält sich das Recht vor, die Beförderung von Gepäckstücken partiell oder gänzlich auszuschliessen, sollten in irgendeiner Weise die Reisegpepäckbestimmungen der ZBAG nicht eingehalten werden. Besteht insbesondere der Verdacht, dass Gegenstände transportiert werden, die von der Beförderung ausgeschlossen sind, kann die ZBAG das Reisegepäck bei Entgegennahme überprüfen und einen Transport ohne Kostenfolge für die ZBAG verweigern.
Der Kunde ist für das Einhalten der Gepäckbestimmungen persönlich verantwortlich und trägt die Folgen einer Zuwiderhandlung.
1.3 Preise
Die Preise gelten pro Weg und Gepäckstück für den Gepäcktransport von Zermatt nach Cervinia oder umgekehrt. Die nachfolgenden Basistarife sind in Schweizer Franken ausgewiesen. Je nach Wechselkurs CHF – EUR können kurzfristige Preisanpassungen erfolgen. Bei Gepäckaufgabe in Cervinia erfolgt das Inkasso in Euro durch die Cervino S.p.A. und in Zermatt durch die ZBAG in Schweizer Franken.
In den Preisen ist die Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Normalsatz inbegriffen
Aufgegebenes Gepäck wie Koffer, Taschen, Trolleys, Rucksäcke etc. (pro Gepäckstück bis max. 23 Kg) |
CHF 20.00 |
Übergepäck (bis max. 32 Kg) |
CHF 40.00 |
Zusätzliches Gepäckstück à 23 Kg |
CHF 20.00 |
Fahrräder (MTB, E-Bikes) demontiert in Transportsäcken |
CHF 20.00 |
1.4 Leistungen der ZBAG
Die ZBAG ist verpflichtet, das Reisegepäck des Kunden von Zermatt ab Talstation Matterhorn-Express nach Testa Grigia zu transportieren und der Cervino S.p.A. am Check point für den Weitertransport nach Cervinia zu übergeben.
Bei Gepäckabgabe in Cervinia ist die ZBAG verpflichtet, das Reisegepäck des Kunden am Check point auf Testa Grigia von der Cervino S.p.A. zu übernehmen und nach Zermatt zur Talstation des Matterhorn-Expresses zu transportieren.
Der Check point befindet sich auf der Landesgrenze zwischen Italien und der Schweiz.
Transporte auf Teilstrecken entlang dem Matterhorn Alpine Crossing (Cervinia – Zermatt und umgekehrt) werden nicht angeboten.
1.5 Gepäckaufgabe
Reisegepäck von Kunden, die das Matterhorn Alpine Crossing von Zermatt nach Cervinia nutzen, ist an der Talstation Matterhorn-Express in Zermatt aufzugeben. Das aufgegebene Reisegepäck wird zwei Mal täglich, einmal am Vormittag und einmal am Nachmittag, von Zermatt nach Cervinia (und umgekehrt) transportiert. Öffnungszeiten und Transporte werden unter 1.6 Öffnungs- uns Transportzeiten näher erläutert.
Das aufgabepflichtige Gepäck muss persönlich vor Ort beim Gepäckschalter der Talstation Matterhorn-Express aufgegeben werden. Der Kunde muss vorgängig das Online-Formular «Anmeldung Gepäckaufgabe» vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen. Pro Kunde, welcher Gepäck zum Transport übergibt, muss ein Formular ausgefüllt werden. Das Aufgabegepäck kann zusammen mit dem ausgefüllten Formular und gegen Vorweisen eines physischen Identifikationsdokuments am dafür vorgesehenen Gepäckschalter an der Talstation Matterhorn-Expresses abgegeben werden. Dem Kunden wird ein Gepäckschein für die Abholung des Gepäcks übergeben.
Die Zermatt Bergbahnen AG ist befugt, eine Kopie des Identifikationsdokumentes sowie Fotos des aufgegebenen Gepäckstücks anzufertigen. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung. Das Inkasso erfolgt vor Ort am dafür vorgesehen Gepäckschalter bei Aufgabe des Gepäckstücks. Die Gepäckaufgabe ist lediglich am Reise- bzw. Transporttag und nicht im Voraus möglich.
Ausserordentliche Transporte, wie beispielsweise zu abweichenden Transportzeiten oder Material und Gepäck, welches die Gewichtslimite von 32 Kg überschreitet, können nicht transportiert werden. Hierfür sind lokale Speditionsunternehmen zu kontaktieren.
1.6 Öffnungs- und Transportzeiten
Der Gepäckschalter in Zermatt ist täglich von 8:30h bis 17:30h geöffnet. Es werden zwei Mal täglich aufgabepflichtige Gepäckstücke von Zermatt nach Cervinia (und umgekehrt) transportiert. Die Transporte finden jeweils zwischen 10:00h – 12:00h und am Nachmittag zwischen 14:00h – 16:00h statt.
Sollen Gepäckstücke am Vormittag transportiert werden, müssen diese bis spätestens um 10:00 Uhr an der Talstation des Matterhorn-Expresses aufgegeben werden. Für den Gepäcktransport am Nachmittag gilt die Aufgabefrist bis spätestens um 14:00 Uhr.
Das aufgegebene Gepäck muss am Vormittag bis um 12.00 Uhr und am Nachmittag bis um 16.00 Uhr an den Bestimmungsort geliefert werden. Vorbehalten bleiben witterungsbedingte Verzögerungen.
Die Abholung des Gepäcks an der Talstation der jeweiligen Transportunternehmung muss am Transporttag bis um 17:00 Uhr durch den Kunden erfolgen. Das Gepäck wird am Ankunftstag gebührenfrei aufbewahrt. Eine längere Aufbewahrung des Gepäcks oder ein Weitertransport an einen anderen Bestimmungsort sind ausgeschlossen.
1.7 Annullationen / Stornobedingungen
Eine vorgängige Reservation oder Anmeldung des aufgabepflichtigen Gepäckstücks ist nicht erforderlich. Es wird empfohlen, dass Anmeldeformular Gepäckaufgabe (www.matterhornparadise.ch/luggage) vorgängig auszufüllen. Das Inkasso erfolgt vor Ort am dafür vorgesehen Gepäckschalter bei Aufgabe des Gepäckstücks.
Die Gepäckannahme wird lediglich am Reise- bzw. Transporttag und nicht im Voraus ermöglicht. Aufgrund dessen ist eine Regelung der Annullationen und Stornobedingungen nicht erforderlich.
1.8 Abholung und Aushändigung von aufgegebenem Gepäck
Der Kunde ist verpflichtet, sein aufgegebenes Gepäck abzuholen, sobald es am Bestimmungsort eingetroffen und zur Abholung verfügbar ist. Es sind die unter 1.6 Öffnungs- und Transportzeiten gelisteten Transport- und Abholungszeiten zu beachten und einzuhalten.
Bei verspäteter Ankunft des Gepäcks am Abholort muss der Kunde gleichentags der Mitteilung durch das Transportunternehmen das Gepäck an der jeweiligen Talstation abholen.
Nur der Besitzer des Gepäckscheins oder eine Person, welche sich mit gültigem Identifikationsdokument als Inhaber des Gepäckstücks ausweisen kann, ist berechtigt, aufgegebenes Gepäck abzuholen. Kann eine Person, die aufgegebenes Gepäck abholen will, den Gepäckschein nicht vorweisen, wird das Gepäck nur ausgehändigt, wenn der Anspruch am Gepäck zweifelsfrei belegt werden kann.
1.9 Nicht abgeholtes Gepäck
Falls das aufgegebene Gepäck nicht am Reisetag durch den Inhaber des Gepäckstücks persönlich abgeholt wird, übernimmt die ZBAG keine Haftung für die Lagerung. Die Lagerkosten sind der ZBAG mit CHF 12.00 pro Tag vom Kunden zu erstatten. Nicht abgeholte Gepäckstücke werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist ohne Kostenfolge für die ZBAG entsorgt.
1.10 Vorgehen bei Gepäckunregelmässigkeiten
Ist das Gepäck des Kunden bei seiner Ankunft an der Talstation nicht auffindbar oder wurde Gepäck während dem Transport beschädigt, muss sich der Kunde umgehend am Gepäckschalter der jeweiligen Bergbahnunternehmung in Zermatt oder Cervinia melden. Es wird unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme erstellt, aus der Ursache, Umstände und Ausmass des Schadens hervorgehen.
Grundsätzlich gelten am Bestimmungsort abgeholte Gepäckstücke ohne direkte Meldung einer Unregelmässigkeit als ordnungsgemäss, pünktlich und einwandfrei ausgeliefert.
Forderungen im Zusammenhang mit Schäden, Verlust oder Verspätungen sind innerhalb von sieben Tagen seit dem Transporttag mit dem Antragsformular sowie die im Formular aufgeführten Beilagen an folgende E-Mail - Adresse einzureichen: luggage@matterhornparadise.ch
Nach Ablauf dieser Frist erlöscht jeglicher Anspruch auf eine Entschädigung.
1.11 Haftung und Haftungsausschluss im Allgmeinen
Die Haftung für (teilweisen) Verlust, Minderung, Beschädigung und Verspätung richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) und der jeweils gültigen Verordnung des Bundesrates über die Personenbeförderung (VPB), soweit der Schaden auf der Strecke zwischen Zermatt und Testa Grigia eingetreten ist oder nachweislich von der ZBAG zu verantworten ist (z.B. infolge verspäteter Übergabe auf Testa Grigia).
Im Falle von höherer Gewalt ist die ZBAG von jeglicher Haftung befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren eingetretenen Ereignisse wie zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, Naturereignisse, Unterbrüchen oder Umweltkatastrophen, welche die ZBAG trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht abwenden konnte.
Weitergehend wird, soweit gesetzlich zulässig, jede vertragliche und ausservertragliche Haftung der ZBAG und ihrer Hilfspersonen wegbedungen.
Eine Haftung für Schäden an Gegenständen, welche gemäss 2.1.3 vom Gepäcktransport ausgeschlossene Gegenstände und Waren nicht als Gepäck aufgegeben werden dürfen, einschliesslich zerbrechlicher oder verderblicher oder besonders wertvoller Gegenstände wie Geld, Schlüssel, Medikamente, Juwelen, Edelmetalle, Computer, elektronische Geräte, Wertpapiere, Effekten oder andere Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Pässe und andere Identitätsausweise, wird in jedem Falle und unter jedem Titel ausgeschlossen.
1.11.1 Haftung bei Verspätungen
Von einer Verspätung wird ausgegangen, wenn das aufgegebene Gepäck am Ankunftstag nicht am Zielort ankommt. Eine spätere Bereitstellung am selben Tag würde damit nicht als Verspätung gelten
Trifft das Gepäck verspätet am Bestimmungsort ein, ist eine Haftung der ZBAG ausgeschlossen, wenn alle zumutbaren Massnahmen getroffen wurden, um die Verspätung zu vermeiden oder wenn es nachweislich nicht möglich war, diese Massnahmen zu ergreifen.
Wird das Gepäck verspätet geliefert, haftet die ZBAG für den nachgewiesenen Schaden (Noteinkäufe). Einkäufe für dringend benötigte Kleidung und Toilettenartikel sind mit einer Quittung zu belegen. Es werden pro Gepäckstück und je angefangene 24 Stunden Lieferzeitverzögerung maximal CHF 200.00 vergütet, längstens aber für 14 Tage (Maximalhaftung bis CHF 2'000.00 analog Totalverslust). Eine Entschädigung für Verspätungen wird nicht bezahlt, wenn eine Entschädigung für den ganzen Verlust bezahlt wird.
1.11.2 Haftung bei Verlust und Beschädigung
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch die Eigenart des Gepäcks verursacht wurde.
Bei Beschädigung, Teil- und Totalverlust haftet die ZBAG für den nachgewiesenen Schaden bis zum Betrag von maximal CHF 2'000 pro Gepäckstück.
1.12 Personendaten
Für den Transport von Gepäckstücken werden mindestens folgende Personendaten des Gepäckinhabers vorgängig online oder vor Ort am Gepäckschalter erhoben:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Nationalität
- Adresse Wohnsitz
- Telefon - Nummer
- E-Mail – Adresse
- Ausweisart und Ausweisnummer
- Angaben zur Weiterreise
- Foto des aufgegebenen Gepäckstückes
Der Kunde ist verpflichtet, die Anmeldeunterlagen wahrheitsgetreu auszufüllen. Mit Einreichen dieser personenbezogenen Daten stimmt der Kunde zu, dass die Zermatt Bergbahnen AG und die Cervino S.p.A. die Daten unter Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen speichern, bearbeiten und verwenden sowie an bevollmächtigte Vertreter, Behörden oder an andere Transportführer weitergegeben dürfen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung der ZBAG.
2 Beförderungsbestimmungen Gepäck
In den nachfolgenden Bestimmungen sind die Spezifikationen zum nicht aufgabepflichtigen Gepäck, dem aufgabepflichtigen Gepäck sowie dem Sondergepäck aufgeführt und geregelt.
Der Kunde hat davon Kenntnis, dass es sich beim Matterhorn Alpine Crossing um einen grenzüberschreitenden Transport handelt. Der Kunde ist verpflichtet, die relevanten Gesetzesbestimmungen für den Grenzübertritt für Personen und Reisegepäck einzuhalten.
Die ZBAG stellt keine Verpackungsmöglichkeiten oder Transporthüllen zur Verfügung. Für das konforme Verpackungsmaterial ist der Kunde verantwortlich.
2.1 Aufgabegpflichtiges Gepäck
Reisegepäck, welches nach vernünftigem Ermessen in Menge und Volumen über den für einen Tagesauflug in die Berge erforderlichen Bedarf hinausgeht, gilt als aufgabepflichtig.
Jedes Reisegepäckstück muss mit Namen, Adresse und Telefonnummer beschriftet und zweckmässig verpackt sein, damit weder Personen noch Sachen gefährdet sind und das Reisegepäck ausreichend vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Dazu eignen sich:
- Reisetaschen, Koffer, Rucksäcke, Trolleys, Sport- & Transportsäcke etc.
Die ZBAG empfiehlt auch mitgeführtes, nicht aufgabepflichtiges Gepäck zu beschriften, damit im Falle von Verlust der Eigentümer kontaktiert werden kann.
2.1.1 Aufgabepflichtige Sondergegenstände
Fahrräder (inkl. E-Bikes)1 sowie weitere Sonderausrüstungen unterliegen der Aufgabepflicht und müssen am Gepäckschalter aufgegeben werden. Die Entscheidung und Definition über aufgabepflichtiges Sondergepäck liegt im Ermessen der ZBAG.
Die von einer Aufgabepflicht entbundenen Sondergegenstände sind unter 2.3.1 nicht aufgabepflichtige Sondergegenstände aufgelisteten, dürfen jedoch auf Wunsch des Kunden aufgegeben werden. Sie müssen ordnungsgemässen verpackt werden.
1 1 Fahrräder dürfen lediglich auf den Strecken Zermatt – Trockener Steg und Cervinia - Plan Maison persönlich mitgeführt werden. Für die Gesamtstrecke Matterhorn Alpine Crossing besteht hingegen eine Aufgabepflicht. Alle Fahrräder müssen vorab demontiert, ordnungsgemäss in Transportsäcken/ -boxen verpackt und am Gepäckschalter aufgegeben werden.
2.2 Vom Gepäcktransport ausgeschlossene Gegenstände und Waren
Gewisse Waren und Gegenstände können die Sicherheit der Reisenden und Mitarbeitenden gefährden oder sie sind aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder durch gesetzliche Vorschriften verboten. Deshalb ist der Transport solcher Waren und Gegenstände sowohl im Handgepäck als auch in aufgegebenen Gepäckstücken nicht gestattet. Folgende Waren und Gegenstände (nicht abschliessende Auflistung) fallen darunter:
- Geladene Schusswaffen
- Giftige, radioaktive oder ätzende Stoffe / Gegenstände
- Entzündliche Stoffe / Gegenstände
- Ansteckende Substanzen (Viren, Bakterien)
- Lebende und tote Tiere (Hunde können an der Leine mitgeführt werden)
- Waren, die für den Handel bestimmt sind («Handelswaren»); jeglicher Art
- Verderbliche Lebensmittel, Pflanzen
- Drogen und Halluzinogenen
- Waren, für die noch Zollformalitäten erledigt werden müssen
- Beschädigtes oder ungenügend verpacktes Gepäck
- Jegliche Gegenstände, welche gemäss den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen des Abgangs- oder Bestimmungslandes verboten sind.
- Gegenstände, von denen die Zermatt Bergbahnen AG . nach vernünftigem Ermessen annehmen, dass sie sich nicht zur Beförderung eignen, weil sie gefährlich oder unsicher sind, oder weil sie aufgrund ihres Gewichts, ihrer Grösse, ihrer Form oder ihrer Beschaffenheit nicht befördert werden können.
Desweitern dürfen im aufgegebenen Reisegepäck weder Geld, Medikamente, Schlüssel, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, Werttitel, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Pässe oder andere Identitätspapiere mitgeführt werden. Falls solche Gegenstände trotzdem im Reisegepäck mitgeführt werden, wird jede Haftung abgelehnt.
Besteht der Verdacht, dass Gegenstände, welche vom Transport ausgeschlossen sind, transportiert werden, kann die ZBAG das Reisegepäck überprüfen und eine Beförderung ablehnen. Die Annahme von Gepäck mit solchem Inhalt kann die ZBAG ohne Kostenfolgen verweigern.
Werden Gepäckstücke mit offensichtlichen Mängeln am Koffer/Tasche trotzdem zur Beförderung angenommen, wird die ZBAG dies bei der Gepäckannahme in der Auftragserfassung mit Fotos dokumentieren und eine entsprechende Notiz auf dem Gepäckschein vermerken. Die Entgegennahme des Gepäckscheins durch den Kunden gilt als Anerkennung der Mängel.
2.3 Nicht aufgabepflichtiges Gepäck
Persönliche und leicht tragbare Gegenstände, welche nach vernünftigem Ermessen für den Tagesausflug in die Berge erforderlich sind, sowie Wertgegenstände können in einem Handgepäck (Rucksack, Tasche) auf der Strecke von Zermatt bis Cervinia oder umgekehrt mitgeführt werden und müssen nicht als Reisegepäck aufgegeben werden. Für den Transport dieser Gepäckstücke ist jeder Gast selbst verantwortlich.
Persönliche sowie elektronische Geräte, Wertsachen, Pass und Medikamente sind stets persönlich mitzuführen und nicht im aufgegebenen Gepäck zu verstauen.
Bei zu grossem, schwerem oder für die persönliche Mitnahme ungeeignetem Gepäck können die Mitarbeitenden der Zermatt Bergbahnen AG dem Kunden das Mitführen des Gepäckstücks verweigern und den Reisenden dazu auffordern, das Gepäck ordnungsgemäss aufzugeben. Die Einschätzung, ob ein Gepäckstück zu gross, zu schwer oder für die persönliche Mitnahme ungeeignet ist, wird von den Mitarbeitenden in vernünftigen Ermessen getroffen und sind für den Kunden verbindlich.
2.3.1 Nicht aufgabepflichtige Sondergegenstände
Zusätzlich dürfen Reisende mit gültigem Ticket weitere Sondergegenstände mit sich führen. Die folgenden Sondergegenstände, falls unverpackt, sind nicht aufgabepflichtig:
- Handtasche, Laptoptasche oder Schultertasche
- Kinderwagen
- Gehhilfen, Arm- oder Beinschienen, sonstige Prothesen
- Rollstuhl
- Medizinische Geräte
- Golfsäcke
- Bergführerausrüstung
- Gleitschirmausrüstung
- Ski und Snowboard-Ausrüstung
3 Zollbestimmungen
Auf der Strecke zwischen Cervinia und Zermatt oder umgekehrt können unangekündigte Grenzkontrollen durch den italienischen oder Schweizer Zoll durchgeführt werden. Die Zermatt Bergbahnen AG lehnt jegliche Haftung in Bezug auf die geltenden Zollbestimmungen ab. Jeder Gast hat sich im Vorfeld selbstständig über die erlaubten Waren und Mengen, die grenzüberschreitend transportiert werden dürfen zu informieren.
Im aufgegebenen Reisegepäck von Italien in die Schweiz dürfen ausschliesslich persönliche Gebrauchsgegenstände gemäss Schweizer Zollverordnung Artikel 63 und Anhang 1 Art. 63 Persönliche Gebrauchsgegenstände (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/250/de#annex_1) mitgeführt und transportiert werden.
Der Kunde stimmt mit Anmeldung der Gepäckaufgabe zu, dass die Mitarbeitenden der Zermatt Bergbahnen AG deren Gepäck bei Zollkontrollen an die schweizerischen Behörden aushändigen und die Zermatt Bergbahnen im Rahmen der Zollkontrolle die Vertretung des abwesenden Reisenden übernehmen darf (namentlich Gepäck öffnen und schliessen, persönliche Gebrauchsgegenstände aus- und einräumen; siehe Artikel 91 Zollverordnung). Auch wenn Gepäckstücke mit einem Schloss oder Code gesichert sind, behält sich die Zermatt Bergbahnen AG das Recht vor, das Reisegepäck zu öffnen. Für dadurch entstandene Schäden wird von den Zollbehörden und den Zermatt Bergbahnen AG jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Zermatt Bergbahnen AG empfehlen, die Gepäckstücke bei der Aufgabe nicht mit einem Schloss oder Code zu sichern. Die Zermatt Bergbahnen AG treffen geeignete Massnahmen, um die Unversehrtheit der aufgegebenen Gepäckstücke zu gewährleisten.
3.1 Verfahren bei Verstössen in Anwesenheit de Gepäckinhabers
Das Zollpersonal informiert den Gepäckinhaber bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz telefonisch (Angaben gemäss Anmeldeformular) über die Feststellungen der getätigten Kontrollen und fordert diesen auf, sich unverzüglich an den Ort der Kontrolle zu begeben. Die Kosten für den Transport zum Ort der Kontrolle müssen vom Gepäckinhaber getragen werden. Die Zollmitarbeiter werden den Gepäckinhaber am Kontrollort detailliert über die Feststellungen und das weitere Vorgehen in Kenntnis setzen.
3.2 Verfahren bei Verstössen in Abwesenheit des Gepäckinhabers
Das Zollpersonal informiert den Gepäckinhaber bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz telefonisch (Angaben gemäss Anmeldeformular) über die Feststellungen der getätigten Kontrollen und fordert diesen auf, sich unverzüglich an den Ort der Kontrolle zu begeben. Die Kosten für den Transport zum Ort der Kontrolle müssen vom Gepäckinhaber getragen werden. Insofern dieser nicht erreichbar ist oder sich nicht in angemessener Frist am Ort der Kontrolle einfindet, wird von der Zollbehörde ein Feststellungsprotokoll auf den Namen des für die Beförderung des Gepäcks verantwortlichen Mitarbeitenden der Zermatt Bergbahnen AG ausgestellt. Das betroffene Gepäckstück wird von der Zollverwaltung konfisziert und zur Zollstelle in Brig verbracht. Die Zermatt Bergbahnen AG setzen den Gepäckinhaber nachträglich über die Feststellung in Kenntnis, übermitteln ihm das Feststellungsprotokoll und verweisen ihn an die entsprechende Zollstelle.
Der Kunde muss sich selbständig und auf eigene Kosten zur Zollstelle Brig (Bielstrasse 1, 3902 Brig-Glis; rund 40 km Fahrtweg) zur späteren Abhandlung des Strafverfahrens begeben (bitte Öffnungszeiten der Zollstelle Brig beachten). Bei Rückfragen zu Öffnungszeiten oder Kontaktmöglichkeiten bitte luggage@matterhornparadise.ch / kontaktieren.
3.3 Manipulation von Gepäckstücken
Ohne Aufforderungen der schweizerischen oder italienischen Zollbehörden ist es der Zermatt Bergbahnen AG und der Cervino S.p.A. nach abgeschlossener Entgegennahme des zu befördernden Gepäckstücks nicht mehr gestattet, dieses zu öffnen. Erfolgt eine Aufforderung der Zollbehörden zur Durchführung einer Gepäckkontrolle sind die Bergbahnunternehmungen verpflichtet, die Manipulation am Gepäckstück, sprich das Öffnen und Schliessen sowie das Ausräumen und Einräumen der persönlichen Gegenstände des Gepäckinhabers vor sowie nach der Zollkontrolle vorzunehmen.
4 Abtretungsverbot
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der ZBAG und dem Kunden dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der ZBAG abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.
5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Reisegepäckbestimmungen nicht wirksam, vollstreckbar oder ungültig sein oder werden, so fällt die betroffene Bestimmung nur im Umfang ihrer Unvollstreckbarkeit oder Ungültigkeit dahin und ist im Übrigen durch eine gültige und vollstreckbare Bestimmung zu ersetzen, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entspricht. Die übrigen Bestimmungen dieser Reisgepäckbestimmungen bleiben bindend und in Kraft. Das Gleiche gilt sinngemäss, wenn diese Reisegepäckbestimmungen eine Lücke enthält.
6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche aus ihm resultierenden Rechten und Pflichten zwischen der Zermatt Bergbahnen AG und dem Kunden, einschliesslich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages, ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung ist Visp.
Zermatt, im Oktober 2025
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